Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Eckkneipen setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Handlungsdruck: Das Gesundheitsministerium kündigte gestern eine Änderung der Landesregelung an, ohne Details zu nennen. Die Verfassungsrichter hatten zuvor die Regelungen in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt, wonach in Einraum-Kneipen nicht geraucht werden darf.
Zwar gilt nach Angaben des Ministeriums das Verbot in NRW-Eckkneipen vorerst weiter. Offenbar muss das Rauchen dort aber dennoch geduldet werden, weil das Urteil das Landesrecht überlagert. Nun soll zügig eine formale Zwischenlösung gefunden werden. Hessen, Hamburg und andere Länder kündigten bereits an, dass in den dortigen Eckkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern vorerst wieder geraucht werden darf. Eine bundesgesetzliche Regelung schloss die Große Koalition erneut aus.
Unklar bleibt, ob NRW nun ein generelles Rauchverbot auch in größeren Gaststätten einführt oder Eckkneipen von dem Rauchverbot ausnimmt. Beides wäre nach dem Karlsruher Urteil möglich. FDP-Landesvorsitzender Andreas Pinkwart forderte, den Wirten freizustellen, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen. Der Koalitionspartner CDU wollte sich noch nicht festlegen.
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen sprachen sich für ein generelles Rauchverbot aus. SPD-Fraktionschefin Hannelore Kraft betonte, dass eine Ausnahmeregelung für Eckkneipen keinen Bestand haben werde. Eine solche Regelung werde die EU kippen.
Die Richter hatten das Rauchverbot in Eckkneipen für unverhältnismäßig erklärt, weil - anders als in größeren Gaststätten - keine abgetrennten Raucherräume eingerichtet werden könnten. Durch die Regelung seien die Eckkneipen wirtschaftlich besonders stark belastet.