EU plant Binnenmarkt für den letzten Willen

Das Vererben und Erben über europäische Grenzen hinweg soll rechtlich einfacher werden.

Brüssel. Erben, die erfreuliche Seite einer traurigen Sache, ist in Europa ein zunehmend kompliziertes Geschäft. Das liegt daran, dass die Hinterlassenschaften immer internationaler werden, beim Erbrecht hingegen jeder EU-Staat bis heute auf nationalen Regeln besteht. Den Schaden haben die Bürger, den Nutzen die Anwälte.

Die dürfen derzeit gegen teures Geld aussortieren, nach welchem Recht über die verschiedenen Ansprüche entschieden wird und wer zuständig ist, wenn der deutsche Opa seinen Kindern in England eine Ferienwohnung auf Mallorca hinterlässt. Jetzt immerhin sind die EU-Länder dabei, einen entscheidenden Schritt zur Vereinfachung zu tun.

Wer glaubt, das Problem betreffe nur einige wenige, liegt falsch. Eine Experten-Studie für die EU-Kommission schätzt, dass es pro Jahr Hunderttausende Fälle in der EU gibt (siehe Kasten).

Das Testament selbst ist derzeit so ziemlich das Einzige, was sich im Erbrecht aller 27 EU-Staaten findet. Daneben gibt es weitere Formen letztwilliger Verfügungen, die nur in einigen Ländern gültig sind. Auch bei der Abwicklung gilt: „Andere Länder, andere Sitten.” Mal ist ein Gericht zuständig, mal der Notar, woanders ein Amt. Wer selbst bestimmen möchte, welches Recht im Falle seines Ablebens greifen soll, hat meist keine Chance — eine solche Festlegung ist in den meisten EU-Staaten unwirksam.

In Kernpunkten erzielten die EU-Regierungen jetzt eine Verständigung. Internationale Erbfälle sollen grundsätzlich nach dem Recht und von den Gerichten des Landes geregelt werden, in dem der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz hatte. Es sei denn, er bestimmte, dass seine Staatsangehörigkeit den Ausschlag gibt. Erbberechtigte und Testamentsvollstrecker können ein „Europäisches Nachlass-Zeugnis” erhalten, das ihren Status amtlich bescheinigt.

Schließlich wollen die EU-Staaten untereinander auch ihre verschiedenen Verfahren im Erbwesen anerkennen. Erledigt ist das vertrackte Thema aber noch nicht. Die Briten und Iren fordern Ausnahmeregelungen für Besonderheiten ihres Erbrechts. Dabei haben sie sich noch nicht entschieden, ob sie bei der Harmonisierung mitmachen wollen.