Fernsehen: Das muslimische „Wort zum Sonntag“
ZDF und SWR bieten islamische Sendungen im Internet an. Aus der CSU heißt es kritisch, das seien „Moschee-Sender“.
Frankfurt/Stuttgart. Eine christliche Ansprache im Fernsehen, das "Wort zum Sonntag", gibt es in der ARD bereits seit 1954. Nun wollen ZDF und SWR auch Programme für Muslime anbieten - zunächst nur im Internet. Politiker, Religionsvertreter und Medienleute liefern sich darüber hitzige Diskussionen.
Bei dem "Wort zum Sonntag" in der ARD entsenden die christlichen Kirchen von ihnen ausgewählte Sprecher. Laut ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender kann das für Muslime nicht gelten. Sie seien untereinander zu zerstritten, um als geschlossene Religionsgemeinschaft aufzutreten.
Ein ARD-weites Angebot für Muslime ist nicht geplant. Der Südwestrundfunk (SWR) startete jedoch bereits Ende April ein "Islamisches Wort", das von jetzt an jeden ersten Freitag im Monat auf der Internetseite des SWR-Wortprogramms cont.ra zu hören und lesen sein wird. In den vergangenen Tagen klickten bereits mehr als 10 000 Menschen das "Islamische Wort" an.
Zu den Autoren gehören Aiman Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, und Bekir Alboga, Dialogbeauftragter des türkisch-islamischen Dachverbandes Ditib. Er widmet sich der "Notwendigkeit des Dialogs mit Gott und den Menschen".
CSU-Generalsekretär Markus Söder äußerte sich generell kritisch über die "Moscheesender". Muslimische Sendungen fördern nicht die Integration, sondern bestärken Parallelgesellschaften, sagte er. Während Kardinal Karl Lehmann findet, das christliche "Wort zum Sonntag" könne nicht kopiert werden, begrüßte der evangelische Bischof Wolfgang Huber Internet-Angebote für die deutschen Muslime.
Religionsgemeinschaft Wenn sich Angehörige desselben Glaubensbekenntnisses zusammenschließen, brauchen sie dafür keine staatliche Genehmigung. Die größten Religionsgemeinschaften in Deutschland sind die evangelische und die katholische Kirche mit jeweils mehr als 25 Millionen Mitgliedern. Nach Meinung von Kirchenrechtlern sind auch die 3,3 Millionen Muslime in Deutschland als Religionsgemeinschaft zu sehen.
Rechte Um Rechtsfähigkeit zu erlangen, kann sich eine Religionsgemeinschaft als Verein eintragen lassen. Darüber hinaus gibt es nach Artikel 140 des Grundgesetzes den besonderen Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Verleihung ist Sache der Länder. Dieses Privileg genießen die Muslime bislang nicht. Würden die Muslime etwa der katholischen und evangelischen Kirche gleichgestellt, dann dürften sie bei ihren Mitgliedern Steuern einziehen und würden von bestimmten Kosten befreit.