NRW Abschiebehaft: Wo der Traum von Deutschland endet

Im ostwestfälischen Büren befindet sich die größte von bundesweit sechs Einrichtungen für Abschiebehaft. Das Konzept ist umstritten. Ein Besuch vor Ort.

Büren. Wer die bundesweit größte Abschiebehaft mit dem sperrigen Titel „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Büren, kurz Ufa, besuchen will, hat eine malerische Strecke zu bestreiten: Kilometerweit schlängelt sich eine Landstraße durch das idyllisch anmutende Paderborner Land über sanfte Hügel und führt durch ein Waldstück, wo schließlich ein Schild dem Besucher signalisiert, wo er gelandet ist. „Bezirksregierung Detmold. Unterbringungseinrichtung“ heißt es dort schlicht. Ein nüchterner Hinweis auf einen Ort, an dem die Träume vieler Menschen platzen. Der Traum von einer besseren Zukunft, von einem Leben in Deutschland.

„Die Menschen sind sich der Tatsache bewusst, dass dies für sie die letzte Station in diesem Land ist“, sagt Nicolas Rinösl, der die von der Bezirksregierung Detmold betriebene Einrichtung leitet. Entsprechend gering sei bei den Inhaftierten zuweilen die Motivation, sich an Regeln zu halten — anders als etwa in einer JVA, wo die Strafgefangenen ein ureigenes Interesse daran hätten, sich in das System der Haftanstalt einzufügen, wenn etwa Hafterleichterungen oder eine vorzeitige Entlassung attraktive Anreize böten. „Ausreisepflichtige haben dagegen nur ein Ziel: ihre Abschiebung zu verhindern“, so Rinösl.

Foto: Kristin Dowe

An das öffentliche Interesse hat sich der 40-Jährige inzwischen gewöhnt, pflegt ganz bewusst eine Kultur der Transparenz, um Gerüchten etwa über die Haftbedingungen in der Ufa vorzubeugen. „Wir haben hier nichts zu verbergen. Davon kann sich die Presse auch gern überzeugen.“ Der Fall Bivsi in Duisburg und allen voran der verheerende Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr haben die öffentliche Diskussion über die Abschiebepraxis in Deutschland mächtig angeheizt. „Anis Amri war für uns eine Zäsur. Das hat vieles ins Rollen gebracht.“

Derweil ist die asylpolitische Entscheidung Sache der Länder, ob sie eine Einrichtung für Abschiebehaft betreiben wollen, oder nicht. Dies bleibt ein strittiges Politikum. So gibt es im Kreis Paderborn den Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“, der sich dem Kampf gegen das behördliche Instrument der Abschiebehaft verschrieben hat und gleichzeitig die Ausreisepflichtigen in Rechtsfragen berät.

„Was die Gefährder-Problematik betrifft, wird die Abschiebehaft als Mittel, die betreffenden Personen loszuwerden, stark überschätzt, da viele von ihnen ohnehin die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie können also gar nicht abgeschoben werden“, argumentiert Frank Gockel, Sprecher des Vereins. „Wir halten es für unzulässig, Menschen einzusperren, nur um die Verwaltungsarbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern.“ Dabei lehne der Verein Abschiebungen nicht grundsätzlich ab — „ein besserer Weg wäre beispielsweise, ausreisepflichtigen Menschen Leistungen zu streichen, wenn sie der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen“, so Gockel.

Nicolas Rinösl, Leiter der Ufa

Trotz der unterschiedlichen Positionen schätzt Ufa-Leiter Rinösl die Arbeit des Vereins und lobt etwa dessen Beratungsangebot. „Ich bin selbst Jurist und finde es absolut nachvollziehbar, dass die Betroffenen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen möchten. Das befürworte ich auch ausdrücklich.“ Die menschlichen Schicksale hinter dem Abschiebebescheid gehen ihm durchaus nahe — vor allem, wenn die Betroffenen in ihrem Herkunftsland keine Perspektive haben und dort quasi bei Null wieder anfangen müssen.

Neben der Einrichtung in Büren gibt es bundesweit fünf weitere Häuser für ausreisepflichtige Personen, die im Vorfeld versucht haben, sich ihrer Abschiebung zu entziehen — sei es durch Tricksereien gegenüber der Ausländerbehörde oder durch körperliche Gegenwehr gegenüber Beamten bei einem Vollstreckungstermin. Und weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, sind der Fantasie der Betroffenen auch in der Abschiebehaft keine Grenzen gesetzt bei dem Versuch, ihr Schicksal doch noch abzuwenden.

Rinösl hat da so manche Anekdote auf Lager: So bat einmal ein Ausreisepflichtiger die Mitarbeiter der Ausländerbehörde am Tag seiner Abschiebung, vor dem Flug noch kurz zur Toilette gehen zu dürfen. „Der Mann kam splitterfasernackt wieder aus der Kabine, so dass der Pilot sich geweigert hat, ihn mitzunehmen.“ Tragik und Komik liegen hier nah beieinander, denn seiner Abschiebung konnte der trickreiche Mann letztlich doch nicht entgehen.

Von den Zäunen und der das Gelände umgebenden Betonmauer einmal abgesehen, erinnert in der Einrichtung wenig an ein Gefängnis. An den Gebäuden ranken Rosen empor, die Zimmer sind mit Flachbildfernseher und Kühlschrank im Vergleich zu einer JVA recht komfortabel eingerichtet. Es gibt einen Sportplatz, eine medizinische Abteilung, ein Lebensmittelgeschäft. Die liberale Atmosphäre in diesem abgeschlossenen Kosmos hat dabei System, denn „die Personen, die bei uns landen, haben einfach nur keine Bleiberecht in Deutschland, es sind aber keine Straftäter“, macht Rinösl deutlich.

Dabei ist es politischer Wille, diesen Unterschied auch zum Ausdruck zu bringen: Wurden die drei Haftgebäude vormals parallel sowohl als Straf- als auch als Abschiebehaft genutzt, warf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahr 2014 dieses Nutzungskonzept über den Haufen: „Der EuGH hat diese Mischung als unzulässig erklärt, da es zwischen einer JVA und einer Abschiebehaft große vollzugsrechtliche Unterschiede gibt“, erklärt Rinösl.

Denn anders als die Strafhaft soll eine Abschiebehaft keinerlei Sanktionscharakter besitzen. Aus humanitären Gründen räumt der Gesetzgeber ausreisepflichtigen Menschen in der Abschiebehaft somit deutlich mehr Freiheiten ein als etwa Strafgefangenen: So dürfen sie sieben Tage die Woche Besuch empfangen, Kommunikationsmittel wie Internet und Handy beliebig nutzen und sich tagsüber auf dem gesicherten Gelände frei bewegen. Rinösl: „Das finde ich auch wichtig. Wir müssen den Rechtsstaat mit Zähnen und Klauen verteidigen.“

Und genau dies birgt Konfliktpotenzial, wie spätestens seit der Causa Amri deutlich geworden ist. Denn unter den Ausreisepflichtigen sind teilweise auch Personen mit einer straffälligen Vergangenheit und natürlich auch sie: islamistische Gefährder, die in der Abschiebehaft die gleichen Freiheiten genießen wie ihre friedlichen Mitgefangenen: Gerade die freie Nutzung von Kommunikationsmitteln in der bestens vernetzten Islamistenszene dürfte Sicherheitsverfechter beunruhigen. Auch NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sieht hier Handlungsbedarf und kündigte an, die Kapazitäten der Einrichtung erweitern und die Freiheiten für als gefährlich eingestufte Personen innerhalb der Ufa beschränken zu wollen.

Der ausreisepflichtige Achmed D.* (Name geändert), dessen Herkunftsland wir nicht nennen dürfen, wird anderen Menschen nicht mehr gefährlich — zumindest beteuert der 24-Jährige, aus seinen Fehlern gelernt zu haben. 2009 wurde er wegen Raubes und Körperverletzung verurteilt und hat dafür eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. „Ich bin in falsche Kreise geraten, aber ich habe dafür gesessen“, sagt er rückblickend. Mit elf Jahren ist er nach Deutschland gekommen, hier aufgewachsen und zur Schule gegangen — auch verfügt er über eine abgeschlossene Ausbildung.

Genützt hat ihm all dies nichts, die Ausländerbehörde sieht in seiner kriminellen Vergangenheit einen Abschiebungsgrund. Achmed zieht alle Register, um dennoch bleiben zu dürfen. Seine deutsche Freundin will er bald heiraten. Nicht nur aus romantischen Motiven, wie er freimütig zugibt: „Deutschland ist meine Heimat.“