Rente Welche Konsequenzen hätte eine eigene Rentenkasse nur für die Beamten?

Wir haben die Idee einer Leserin zwei Fachleuten vorgelegt. Sie erklären, welche Konsequenzen eine Umsetzung hätte.

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Düsseldorf. Renate Gaede, Leserin unserer Zeitung, hat ein politisches Herzensanliegen: die Rente. Nicht für sich persönlich, sagt sie. Für sie seien es schließlich nur noch zweieinhalb Jahre bis zu ihrem Ruhestand. „Was mich verzweifeln lässt, ist die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder“, sagt Gaede. Sie habe schon vor Jahren prophezeit, dass sich junge Leute darauf einstellen sollten, bis mindestens 70 zu arbeiten. Doch habe sie das eher als Scherz gemeint. Jetzt zeige die Diskussion um das spätere Renteneintrittsalter, dass es bitterer Ernst sei. Da müsse es doch einen Ausweg geben. Und Renate Gaede schlägt auch gleich selbst einen vor:

Warum richtet man nicht eine spezielle Beamtenversorgung ein, analog der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann könnten alle Beamten in diese einzahlen — so wie auch alle Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen. „Im Alter bekämen sie dann einen bestimmten Prozentsatz daraus ausbezahlt, meinetwegen auch 70 Prozent oder mehr, aber der allgemeine Steuerzahler wäre aus der Nummer raus.“ Wenn die Beamten aus einer speziellen Versorgungskasse bezahlt würden, fielen diese Zahlungen für die Allgemeinheit weg und das Geld könne für andere Zwecke verwendet werden: mehr Polizeibeamte, mehr Personal in den Altenheimen und Krankenhäusern, mehr Betreuung in den Kindergärten, mehr Kitaplätze . . .

Ist das ein praktikabler Vorschlag? Wir haben die Idee zwei Fachleuten vorgelegt.

Holger Balodis, Co-Autor des Buches „Die große Rentenlüge“, sympathisiert zwar grundsätzlich damit. „Doch wenn Beamte und Staat hälftig in eine Beamtenversorgungskasse einzahlen würden, so würde direkt offenkundig, wie wahnsinnig teuer eine Absicherung von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge ist. Der Beitragssatz in einer solchen Einrichtung läge nicht nur bei 18,7 Prozent wie bei der gesetzlichen Rente, sondern je nach Ausgestaltung vermutlich um ein Mehrfaches höher.

Würden die Abgaben in eine solche Beamtenversorgungskasse also durch die Decke schießen, sei das Modell für öffentliche Arbeitgeber damit schon „gestorben“. Und die Alternative einer alleinigen Beitragszahlung der gigantischen Zahllast durch die Beamten selbst würde bei diesen auch wenig Freude auslösen.

Frank Zitka, Sprecher des Deutschen Beamtenbunds, betont, dass die genannten 71,75 Prozent Beamtenversorgung der maximal erreichbare Versorgungshöchstsatz nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren sei. Eine spezielle Beamten-Rentenversicherung käme den Staat teurer als das bisherige System. Zitka: „Während für die Bestandsbeamten ja weiter Versorgung bezahlt werden müsste, kämen gleichzeitig für die öffentlichen Arbeitgeber zusätzliche Kosten für den zu erbringenden Arbeitgeberbeitrag und für die Aufstockung der Beamtenbesoldung (um den zukünftigen Arbeitnehmerbeitrag) hinzu. „Angesichts der demografischen Entwicklung und der schon jetzt bestehenden Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst können wir vor einem solchen Abenteuer nur warnen.“

Rentenexperte Balodis favorisiert mit Blick auf die Beamten und deren Versorgung einen anderen Weg: die schrittweise Einführung einer Erwerbstätigenversicherung. Also die Einbeziehung aller jungen Beamten, Freiberufler, Selbstständigen etc. ins System. „Dann könnte man sich mit der Rentenhöhe irgendwo zwischen der gegenwärtigen zu niedrigen gesetzlichen Rente und den recht üppigen Pensionen treffen.“ Die schrittweise Einführung der Erwerbstätigenversicherung über einen Zeitraum von etwa 40 Jahren würde helfen, die Belastung durch den Rentenbezug der Babyboomergeneration abzufedern. Das Rentenniveau könnte sogar deutlich höher liegen als heute. Die älteren Beamten und Freiberufler würden ihre Ansprüche in den bisherigen Versorgungssystem behalten — und die anderen würden schrittweise in die neue Erwerbstätigenversicherung hineinwachsen.