Streit um Kandidatenkür Ärger bei AfD in Niedersachsen eskaliert

Hannover (dpa) - Der Streit bei der AfD in Niedersachsen eskaliert. AfD-Landeschef Paul Hampel will an der Kandidatenkür seiner Partei für die Bundestagswahl am Wochenende festhalten - und sich damit über eine Entscheidung des Landesschiedsgericht hinwegsetzen.

Foto: dpa

Dieses hatte die für den 4. und 5. Februar geplante Veranstaltung mit der Begründung abgesagt, die Einladung sei nicht fristgerecht erfolgt.

„Die Aufstellungsversammlung ist kein Parteitag. Sie unterliegt nicht der Kontrolle des Landesschiedsgerichtes“, sagte Hampel. Zuständig sei vielmehr der Bundeswahlleiter. Zu diesem wolle der Landesvorstand nun Kontakt aufnehmen. Außerdem sei ein Eilantrag beim Bundesschiedsgericht der Partei gestellt worden. Wann die Entscheidungen fallen, sei unklar.

Ursache für das Hin und Her ist ein länger währender Streit zwischen Hampel und seinen parteiinternen Gegnern. Hampels Kritiker werfen ihm einen autoritären Führungsstil vor. Sie wollen verhindern, dass der ehemalige Journalist sich den ersten Platz auf der Landesliste für die Bundestagswahl sichert. Elf rebellische Kreisverbände hatten dazu einen Parteitag vor der Kandidatenkür beantragt. Sie wollten auf dem Parteitag Abwahlanträge gegen Hampel und einige seiner Mitstreiter stellen.

Der Vorstand hatte dem Antrag auf einen Parteitag zunächst stattgeben. Dann wurde der Parteitag aber wieder abgesagt - nur die Kandidatenkür für die Bundestagswahl sollte wie geplant stattfinden. Als Begründung hatte der Landesvorstand angegeben, dass zwei Kreisverbände ihren Antrag auf einen Parteitag wieder zurückgezogen hätten, somit sei die Vorgaben der Satzung nicht erfüllt.

Hampels Kritiker beschlossen daraufhin die Gegenattacke: Sie ließen das Landesschiedsgericht prüfen, ob denn die Einladung zur Aufstellung der Bundestagskandidaten fristgerecht erfolgt sei. Dies war nach Ansicht des Gremiums nicht der Fall.

Auch gegen die Entscheidung, den Parteitag wieder abzusagen, riefen die Hampel-Gegner mit einem Eilantrag das Schiedsgericht an. Es befand, die Absage des Parteitages sei zu Unrecht erfolgt. Der Landesvorstand wurde verpflichtet, bis Ende März einen Landesparteitag einzuberufen. Dies muss aber ohnehin geschehen, da dann turnusgemäße Landesvorstandswahlen anstehen.