Wegen Ansteckungsgeafhr AfD scheitert mit Anträgen: Landtag in Baden-Württemberg darf Sitzungen absagen
Stuttgart · Der Verfassungsgerichtshof weist unter anderem einen Antrag der AfD-Fraktion ab. Die Fraktion sah sich durch die Absetzung der Plenarsitzungen in ihren Rechten verletzt und klagte deshalb gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras.
Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat Anträge gegen das Aussetzen von zwei Sitzungstagen des Landtags wegen der Corona-Krise abgewiesen. Das Gericht in Stuttgart stufte am Dienstag unter anderem die Klage der AfD-Landtagsfraktion als unzulässig ein. Die Fraktion sah sich durch die Absetzung der Plenarsitzungen am 1. und 2. April in ihren Rechten verletzt und klagte deshalb gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras.
Das Landtagspräsidium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, hatte die beiden Termine wegen der Gefahr der Verbreitung des Virus abgesagt. Gegen Aras klagten auch der AfD-Abgeordnete Emil Sänze und der fraktionslose Abgeordnete und ehemalige AfD-Politiker Heinrich Fiechtner. Der Verfassungsgerichtshof wertete alle Anträge als unzulässig.
Zur AfD-Klage erklärte das Gericht, diese genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung einer möglichen Rechtsverletzung. So ergebe sich bereits nicht, auf welche eigene verfassungsrechtliche Position sich die Fraktion berufe.
Zu den Einzelklagen stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass ein einzelner Abgeordneter nicht klageberechtigt sei, weil er in der Ausübung seines Mandats durch die Entscheidung des Präsidiums nicht beeinträchtigt werde.
Eine Sprecherin des Landtags hatte in der vergangenen Woche erklärt, unter den Fraktionen sei Einigkeit erzielt worden, "dass man auf Sicht fährt und bei Bedarf eine Sitzung einberuft". Der Landtag hatte in seiner jüngsten Sitzung im März wegen der notwendigen Corona-Hilfen einen Nachtragshaushalt in Höhe von 6,2 Milliarden Euro beschlossen.