Anti-Terror-Paket: Prepaid-Karten nur noch gegen Ausweis
Berlin (dpa) - Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kauft, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das das Kabinett auf den Weg gebracht hat.
Die Ausweispflicht soll verhindern, dass Terroristen und Kriminelle anonym telefonieren können. Außerdem will die Regierung den Austausch von Geheimdienstinformationen ausweiten. Und: Die Bundespolizei soll künftig auch verdeckte Ermittler einsetzen dürfen.
Die Spitzen von Union und SPD hatten sich erst Mitte April auf die Pläne geeinigt - als Reaktion auf die jüngsten islamistischen Anschläge in Paris und Brüssel. Möglicherweise wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren im Parlament beschleunigt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte: „Das Schließen von Sicherheitslücken duldet keinen zeitlichen Aufschub.“ Kritiker halten die ständige Erweiterung der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten mit dem Argument der hohen Terrorgefahr dagegen für unverhältnismäßig und falsch. Die Linke sprach von einem „Überwachungs-Aufrüstungskatalog“ und warnte vor zu großer Hast bei den Beratungen im Bundestag.
INFORMATIONSAUSTAUSCH: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft gemeinsame Dateien mit „wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten“ - insbesondere aus Nachbarstaaten und anderen EU- oder Nato-Ländern - einrichten und betreiben können. Ziel ist unter anderem, mehr Informationen über Terrorverdächtige und ihre Reisebewegungen zu teilen. Auch der Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden in Deutschland soll ausgeweitet werden. „Wenn sich internationale Terroristen miteinander vernetzen, dann müssen sich auch Sicherheitsbehörden besser als bisher miteinander vernetzen“, sagte de Maizière. „Wissen ist Macht.“ Um Terroristen machtvoll zu begegnen, sei es wichtig, Wissen zu teilen.
VERDECKTE ERMITTLER BEI DER BUNDESPOLIZEI: Das Bundeskriminalamt setzt schon lange verdeckte Ermittler ein - also Beamte, die sich mit falscher Identität in kriminelle Zirkel einschleichen, um dort Informationen zu sammeln. Künftig soll das auch der Bundespolizei erlaubt sein. Ziel ist vor allem ein Zugang zur Schleuser-Szene.
PREPAID-HANDYS: Künftig soll es nur noch dann möglich sein, eine Prepaid-Karte für ein Handy zu kaufen, wenn man ein Ausweisdokument vorlegt. Neben deutschen Ausweisdokumenten gelten als Nachweis auch ausländische Personalausweise und Reisepässe oder zum Beispiel Aufenthaltstitel oder Ersatzpapiere von Flüchtlingen.
Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, von Kunden solche Papiere zur Identifizierung zu verlangen. Bislang müssen sie bereits bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Die Prüfung der Identität funktioniere aber nicht, beklagte de Maizière. „Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen.“ Polizei und Geheimdienste sehen es als Risiko, dass Terrorverdächtige und Kriminelle solche Handy-Karten bislang auch anonym nutzen und nicht nachverfolgt werden können.
Die Telekommunikationsanbieter sollen eine Übergangsfrist von 18 Monaten bekommen, um ihre Prozesse an die neue Regelung anzupassen. De Maizière sagte, Ziel sei, die Änderung für Bürger in einfacher und verträglicher Weise abzuwickeln. „Aber Bequemlichkeit ist nicht alles.“ Sicherheit sei wichtiger. Kunden, die schon eine Prepaid-Karte haben, müssen diese nicht erneut registrieren.