Mehr Haushalten mit Bürgergeld-Bezug machen höhere Kosten für Unterkunft und Heizen zu schaffen als amtlich anerkannt. Im Schnitt des vergangenen Jahres betraf dies 339.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linke-Fraktion hervorgeht. Im Jahr zuvor waren es 320.000 Bürgergeld-Haushalte gewesen.
Die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung betrug bei den betroffenen Haushalten nun rund 118 Euro pro Monat, erläuterte das Arbeitsministerium. Draufzahlen mussten demnach 11,6 Prozent der insgesamt 2,9 Millionen Haushalte mit Bürgergeld.
Linke: Reale Wohnkosten sollten übernommen werden
Die Linke-Abgeordnete Caren Lay sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Wohnkostenlücke wachse. „Statt Bürgergeldbeziehenden Leistungen zu kürzen, sollte die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass im Bürgergeld die realen Wohn- und Energiekosten übernommen werden. Niemand soll sich entscheiden müssen, zu hungern oder zu frieren.“ Geringverdienende bekämen in vielen Innenstädten ohnehin keine Mietwohnung mehr oder müssen für hohe Mieten auf Kultur oder Bildung verzichten.
Laut Sozialgesetzbuch werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie „angemessen“ sind, wie die Bundesregierung grundsätzlich erläutert. Die geltend gemachten tatsächlichen Kosten können höher sein als die vom Jobcenter anerkannten Kosten. Die Lücke kann aus dem Regelbedarf oder Ersparnissen selbst finanziert werden, es kann sich auch die Frage eines Umzugs in eine günstigere Wohnung stellen.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Bürgergeld zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzugestalten. Vermittlung in Arbeit soll bei arbeitsfähigen Menschen Vorrang haben, außerdem sollen Mitwirkungspflichten und Sanktionen verschärft werden.
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