Diskriminierung Wie ausländische Wohnungssuchende benachteiligt werden
Berlin · Die Antidiskriminierungsstelle beklagt, dass viele Vermieter Vorbehalte haben, Wohnungen an Ausländer zu vermieten. Zwar soll ein Gesetz Abhilfe schaffen, doch es gibt Ausnahmen.
Jeder dritte Wohnungssuchende mit ausländischen Wurzeln hat in Deutschland schon rassistische Diskriminierung erlebt. Umgekehrt hätten 41 Prozent aller Bundesbürger sehr große oder große Bedenken, eine eigene Wohnung an Einwanderer zu vermieten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Mit einem Rechtsgutachten macht sich die Behörde deshalb für gesetzliche Änderungen stark.
Ein Syrer mit deutschem Pass bekommt mitgeteilt, dass der Vermieter keinen Ausländer wünsche. In einer Wohnungsanzeige steht: „Keine Moslems! Keine Haustiere! Vermietet wird nur an weibliche Einzelperson“. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind bislang 1400 Anfragen zu solchen und ähnlich gelagerten Fällen eingegangen. Aber das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. „Oft reicht schon ein fremd klingender Name, um gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden“, erklärte der kommissarische Behördenleiter, Bernhard Franke. Offen rassistische Wohnungsinserate würden ebenfalls leider immer noch zum Alltag gehören. So halten 83 Prozent aller Befragten die Wohnungssuche auch für den Lebensbereich, in dem es am häufigsten zu rassistisch motivierter Benachteiligung kommt. Fast 30 Prozent stimmt es auch bedenklich, wenn in der Nachbarwohnung ein Ausländer einziehen würde. Und lediglich 25 Prozent hätten keinerlei Bedenken, selbst an Zuwanderer zu vermieten. Für fast drei Viertel der Befragten käme das weniger bis gar nicht in Betracht. „Je näher die Fremdheit rückt, desto größer sind die Vorbehalte“, kommentierte Franke das Ergebnis.
Dabei sollte eigentlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Abhilfe sorgen. Nach den schon 2006 in Kraft getretenen Bestimmungen darf kein Mensch wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, seines Alters, Geschlechts oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Es gibt aber Ausnahmen im Kleingedruckten. So findet das Diskriminierungsverbot keine Anwendung, wenn ein „besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis“ eingegangen wird, wie zum Beispiel durch eine Nutzung von Wohnraum „auf demselben Grundstück“. Außerdem dürfen Wohnungssuchende von Wohnungsgesellschaften im Hinblick auf die „Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ unterschiedlich behandelt werden.
Rechtswissenschaftler: „Einfallstor für Missbrauch“
Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing sieht in diesen Ausnahmen ein Einfallstor für Missbrauch. Außerdem würden sie gegen europäisches Recht verstoßen, so der Experte. In einem Gutachten schlägt er deshalb Änderungen beim AGG vor, die auf eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes von Migranten im Verhältnis zum Schutz der Privatsphäre von Vermietern hinauslaufen.
Vor Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt sind übrigens auch prominente Politiker mit fremd klingenden Namen nicht sicher. So hatte die frühere Integrationsbeauftrage Aydan Özoguz (SPD) schon vor drei Jahren berichtet, dass ihr damaliger Partner Michael Neumann, vormals Hamburger Innensenator, auf Nachfrage sofort zur Besichtigung einer Wohnung eingeladen worden war, während man ihr auf eigene Anfrage fast zeitgleich gesagt habe, diese Wohnung sei schon vergeben.