Arbeitgeber: Praktika vom Mindestlohn ausnehmen

Berlin (dpa) - Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die Regierungskoalition erneut zu grundlegenden Korrekturen beim Mindestlohn aufgefordert. Die „überflüssige Bürokratie“ könne so nicht bleiben.

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„Außerdem wäre die Koalition gut beraten, „sämtliche Praktika - auch freiwillige, die der Berufsorientierung dienen - vom Mindestlohn auszunehmen“, sagte Kramer der „Welt“. Die Bereitschaft der Unternehmen, Praktika anzubieten, nehme jetzt schon ab.

Er sei mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einer Meinung, dass feste Arbeitsplätze nicht durch Serienpraktika ersetzt werden dürften. „Aber wenn ein Student zwischen seinem Bachelor- und dem Masterstudium die Möglichkeit bekommt, sich einige Wochen oder Monate in einem Unternehmen umzusehen, kann er dafür nicht den gesetzlichen Mindestlohn bekommen“, so Kramer. „Wenn es bei der Regelung bleibt, die Frau Nahles durchgesetzt hat, erleben wir nicht das Ende der Generation Praktikum, sondern das Ende des freiwilligen Praktikums selbst.“

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gilt seit Jahresanfang. Die Wirtschaft macht dagegen seit längerem Front. Bisher sind freiwillige Praktika maximal drei Monate lang und Pflichtpraktika ganz von der Mindestlohn-Regelung ausgenommen.

Die SPD wies Kramers Vorstoß zurück. „Ich bin froh, dass wir diese ausgewogene und lebenspraktische Regelung gefunden haben und so endlich die Ausbeutung von Praktikanten stoppen konnten“, sagte ihre stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der „Welt“. Nach drei Monaten sollte ein Unternehmen schon in der Lage sein, wenigstens den Mindestlohn zu zahlen. „Die Praktikanten sind ja auch nicht in Branchen tätig, die zum Niedriglohnsektor zählen.“