Arbeitgeber und Gewerkschaften uneins beim geplanten Mindestlohn
Berlin (dpa) - Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird nicht nur innerhalb der schwarz-roten Koalition, sondern auch zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kontrovers diskutiert.
Während die Arbeitgeber Ausnahmen für bestimmte Gruppen fordern, lehnen die Gewerkschaften diese ab. Sie wollen nach Darstellung des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer penibel darauf achten, dass der Mindestlohn von Arbeitgebern nicht unterlaufen wird. Diese verlangen flexible Lösungen.
„Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1. Januar 2015. Darauf werden wir streng achten, sagte Sommer in Berlin der Nachrichtenagentur dpa. „Das müssen die Schmutzarbeitgeber wissen, die immer noch meinen, sie könnten das unterlaufen.“ Es sei „ein großer gewerkschaftlicher Erfolg, dass der Mindestlohn dann auch für die Minijobber gilt“.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte, dass die gesetzliche Regelung des Mindestlohns im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern erarbeitet werden soll. „Im Rahmen dieses Dialogs werden wir auf notwendige Differenzierungen, Stufenpläne und Ausnahmen dringen. Dann kann es eine praktikable Lösung werden“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Kramer zeigte sich überzeugt, dass der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene gesetzliche Mindestlohn ab 2015 „vor allem in den neuen Ländern Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen“ werde. „Menschen, die noch nie gearbeitet haben, junge Leute ohne Schulabschluss, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte werden vielfach Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in Arbeit zu finden, wenn die 8,50 Euro für alle gelten sollen.“ Für diese Gruppen müssten Sonderlösungen gefunden werden.
DGB-Chef Sommer räumte ein, dass es für eine zweijährige Übergangszeit auch Ausnahmen von den 8,50 Euro geben kann, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist. „Richtig ist, dass es in sehr engen Grenzen eine Art Einschwingphase gibt“, sagte er. „Diese Kröte mussten wir schlucken, weil man uns während der Koalitionsverhandlungen unverhohlen gedroht hat, dass es ohne diese Übergangsphase zu Massenentlassungen käme. Und das wollen wir nicht.“
Ausnahmen vom Mindestlohn für bestimmte Gruppen wie Rentner, Praktikanten oder Saisonarbeiter verlangt auch die Union, etwa CSU-Chef Horst Seehofer. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt dies strikt ab.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass spätestens 2017 verpflichtend eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten soll. Das Gesetz soll aber im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden mit dem Ziel, „mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung (zu) berücksichtigen“.