Städte ziehen gegen Zensus-Ergebnisse vor Gericht
Berlin (dpa) - Dutzende Städte und Gemeinden wollen gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung vor Gericht ziehen. Sie haben laut neuer Statistik weniger Einwohner als gedacht - und damit weniger Geld in den Gemeindekassen.
Die Städte halten das Verfahren der Volksbefragung für fehlerhaft und damit rechtswidrig. In einigen Bundesländern laufen noch Einspruchsverfahren gegen die Bescheide der Statistischen Landesämter. Andernorts sind die Klagen schon eingereicht, wie eine dpa-Umfrage ergab.
Nach den Ende Mai veröffentlichten Zahlen der Volkszählung 2011 leben in Deutschland weitaus weniger Menschen als vermutet. Statt der bislang angenommenen Zahl von knapp 81,8 Millionen hat die Bundesrepublik demnach nur rund 80,2 Millionen Einwohner. Da sich viele finanzielle Zuwendungen nach der Einwohnerzahl richten, sind die Konsequenzen für Länder und Gemeinden erheblich.
Die Datenerhebung für den neuen Zensus hatte im Jahr 2011 begonnen. Im Unterschied zu einer klassischen Volkszählung gingen die Statistiker von einer Stichprobe aus und rechneten diese anschließend hoch.
„Die klagenden Kommunen sehen den Zensus als ungerecht an und monieren die mangelnde Transparenz des Verfahrens“, sagte Städtetagsdezernent Norbert Brugger der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Bei den Hochrechnungen seien die unterschiedlichen Einwohnerstrukturen nicht berücksichtigt worden. In manchen Fällen sei die Basis nur 3,7 Prozent der Haushalte gewesen. Die Kommunen monierten auch, dass sie keinen Einblick in die Zensusunterlagen erhalten.
In Baden-Württemberg haben 73 Prozent der Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern das Resultat des Zensus nicht akzeptiert. Mindestens 37 Gemeinden wollen vor den Kadi ziehen - und es könnten noch mehr werden, sagte Brugger: Klagen können die Kommunen erst nach Eingang der Widerspruchsbescheide des Statistischen Landesamtes. Diese seien zwischen Januar und April 2014 zu erwarten.
In Nordrhein-Westfalen wollen mindestens 32 Kommunen gegen die Ergebnisse der Volkszählung 2011 klagen. Weitere Kommunen bereiten Klagen vor. In Niedersachsen haben 40 Gemeinden Klagen angekündigt, wollen aber den endgültigen Bescheid im April abwarten. In Thüringen wehren sich noch 53 Kommunen gegen die Ergebnisse der Volkszählung, auch Berlin und 45 brandenburgische Kommunen haben Widerspruch gegen den Statistik-Bescheid eingelegt. Die Verfahren sollten im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen werden. Den Städten und Gemeinden bleibt dann ein Monat Zeit, um vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen.
Der Sprecher des Bayerischen Städtetages, Achim Sing, ist vorsichtig bei der Einschätzung der Erfolgschancen der mehr als 30 Klagen im Freistaat: „Man betritt da jetzt absolutes Neuland, sowas gab's noch nicht.“ Wie lange sich der Rechtsstreit hinziehen könnte, ist ebenfalls völlig offen.
Auch der Stadtstaat Hamburg behält sich rechtliche Schritte gegen die jüngste Volkszählung vor. Das könne bis zu einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gehen, sagte ein Senatssprecher der dpa. Wann eine Entscheidung falle, sei aber noch unklar.
Laut Hessischem Städte- und Gemeindebund sind vor allem Kommunen auf dem Land von Abweichungen betroffen. „Fast alle im ländlichen Raum haben bei der Volkszählung geringere Zahlen erreicht als in ihren Einwohnermeldeämtern verzeichnet sind“, sagte der Geschäftsführende Direktor Karl-Christian Schelzke. „Das muss geklärt werden.“
Wie in anderen Ländern sieht auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns kaum Chancen für die bislang acht klagenden Kommunen im Land. Sie müssen beweisen, dass bei ihnen mehr Menschen wohnen als die Zahlen des neuen Zensus ausweisen. Das sei nahezu unmöglich, sagte Verbandssprecher Klaus-Michael Glaser. „Sie haben nicht die Möglichkeit, die Einwohnerzahl lückenlos zu überprüfen.“ Im Melderegister könnten durchaus Einwohner enthalten sein, die längst weggezogen sind, sich aber nicht abgemeldet haben.
Im Saarland wird die Stadt Neunkirchen Klage einreichen. „Zwar sind bei uns etwa 20 Kommunen betroffen. Um eine Kostenexplosion zu vermeiden, führt aber nur Neunkirchen das Musterverfahren“, so ein Sprecher des Saarländischen Städte- und Gemeindetages in Saarbrücken.
In Rheinland-Pfalz ist eine Klage gegen das Statistische Bundesamt dagegen kein Thema. „Wir sind bei der Volkszählung ganz gut weggekommen. Es gab kaum Abweichungen“, sagte ein Sprecher des Städtetags in Mainz.