Aus Angst vor Abschiebung Asylbewerber gestehen angebliche Straftaten
Düsseldorf (dpa) - Aus Angst vor einer Abschiebung bezichtigen sich immer wieder Flüchtlinge, in ihrem Heimatland schwere Straftaten begangen zu haben - häufig sind die Geschichten aber nur ausgedacht.
Das Phänomen ist in mehreren Bundesländern bekannt.
In nahezu allen Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens habe es schon Ermittlungen nach derartigen Behauptungen gegeben, erklärte etwa ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Hintergrund: Wenn im Heimatland die Todesstrafe droht, gilt dies in Deutschland als Abschiebehindernis. Fälle vermelden zum Beispiel auch Bayern, Hessen und Sachsen.
Allein bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurden seit Jahresbeginn etwa 20 solcher Verfahren eingeleitet. Spätestens vor dem Haftrichter räumten die Asylbewerber dann aber ein, sich das Verbrechen nur ausgedacht zu haben, sagte ein Düsseldorfer Staatsanwalt.
Das Justizministerium und der Generalstaatsanwalt in München sprechen von „mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017“ in der Landeshauptstadt. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind demnach mehr als 40 Strafanzeigen eingegangen, in denen Asylbewerber Tötungsdelikte im jeweiligen Herkunftsland gestanden haben. Besonders häufig geben Flüchtlinge zudem an, politischen Gruppierungen wie etwa der Terrormiliz IS anzugehören.
Laut dem Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, Martin Link, müssen solche Fälle möglicherweise auch als Reflex auf „die zunehmend restriktive deutsche und europäische Flüchtlingsablehnungs-Politik“ verstanden werden. „Wenn die katastrophale Wirklichkeit bestehender Verfolgungstatbestände und Kriegsgräuel schon nicht ausreicht, Flüchtlingsschutz zu erhalten (...), dann versuchen Betroffene in ihrer Not andere Wege“, erklärte Link. Solche „irregeleiteten individuellen Strategien, im Asylverfahren irgendwie zu bestehen“ seien demnach von deutscher Politik und Verwaltungspraxis auch hausgemacht.
Von der Frankfurter Staatsanwaltschaft heißt es, etwa seit November 2016 sei die Zahl der Flüchtlinge gestiegen, die in ihrem Asylverfahren schwere Straftaten gestehen. „Allein bei der politischen Abteilung gibt es derzeit mehr als 60 Fälle, dazu noch einige allgemeine“, sagte Oberstaatsanwältin Nadia Niesen. Bei jedem derartigen Geständnis müsse wegen des Verdachts einer schweren Straftat ermittelt werden.
Meist werden Niesen zufolge politische Straftaten eingeräumt. So habe ein Flüchtling berichtet, er sei von den radikalislamischen Taliban verschleppt worden und habe einen seiner Bewacher bei der Flucht getötet. In einem anderen Fall habe ein Flüchtling erklärt, er habe als Heranwachsender einen Raubmord begangen.
In Nordrhein-Westfalen behauptete ein Asylbewerber aus Westafrika, er habe in seiner Heimat den Liebhaber seiner Schwägerin erschossen, als er sie beim Seitensprung ertappt habe. In seinem Dorf erwarte ihn nun die Rache der Familie des Erschossenen sowie die Todesstrafe. Erst vor der Haftrichterin - als ihm klar wurde, dass er dafür auch hierzulande ins Gefängnis kommt - räumte er unter Tränen ein, sich die Geschichte nur ausgedacht zu haben. In Wirklichkeit habe er nicht einmal eine Schwägerin.
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow warnte vor falschen Angaben in Asylverfahren. „Jedem, der ein falsches Geständnis abgibt, muss klar sein, dass er auch dafür mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.