Asef N. bleibt auf freiem Fuß Mögliche Drohung von Afghane kein Grund für Abschiebehaft

Nürnberg (dpa) - Eine mögliche Drohung eines afghanischen Flüchtlings in Nürnberg ist für zwei Gerichte kein Grund für eine Abschiebehaft gewesen. Am Amtsgericht sei der Satz zur Sprache gekommen und werde auch in dem Beschluss erwähnt, sagte ein Justizsprecher.

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Die Richterin habe jedoch das gesamte Verhalten des 20-Jährigen abgewogen und schließlich keinen Haftgrund gesehen. Das Landgericht bestätigte diese Entscheidung: Somit bleibt der junge Mann vorerst auf freiem Fuß. Die Regierung von Mittelfranken wollte erreichen, dass er bis Ende Juni in Sicherungshaft muss.

Nach Polizeiangaben hatte der 20-Jährige beim Versuch seiner Abschiebung am Mittwoch gesagt: „Ich bin in einem Monat wieder da. Und dann bringe ich Deutsche um.“ Dieser Satz sei auf dem Weg in oder in der Polizeidienststelle gefallen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums - und nicht während der Tumulte, die es am Mittwoch vor der Berufsschule gegeben hatte. Schüler wollten dabei die Abschiebung des 20-Jährigen mit einer Sitzblockade und einer spontanen Demonstration verhindern. Neun Polizisten wurden bei dem Einsatz verletzt, fünf Menschen vorübergehend festgenommen. Auch unter den Schülern gab es nach Angaben der an der Sitzblockade Beteiligten Verletzte.

Dagmar Gerhard, Vorsitzende der Flüchtlingsinitiative „Mimikri“, die den jungen Afghanen unterstützt, sagte: „Er kann sich nicht erinnern, dass er das gesagt hat.“ Möglicherweise sei ihm so etwas herausgerutscht in der emotionalen Ausnahmesituation - oder aus Wut. „Wenn ja, dann hat er das aber nicht so gemeint und er entschuldigt sich dafür.“

Die Bundesregierung hatte am Donnerstag Abschiebungen nach Afghanistan für viele Fälle vorerst ausgesetzt. Sie will Afghanen vorerst nur zurückschicken, wenn sie Straftäter oder sogenannte Gefährder sind - also Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terrorakt zutrauen. Das Gleiche gelte für Menschen, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigerten.

Laut der Regierung von Mittelfranken weigerte sich auch der junge Afghane. „Bis Frühjahr 2017 ist er seinen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden in keiner Weise nachgekommen“, hieß es. Erst in diesem Frühjahr sei der Regierung bekannt geworden, dass er dem afghanischen Generalkonsulat die für den Passerwerb notwendige Tazkira (das übliche Identitätsdokument in Afghanistan) vorgelegt habe.

Der Anwalt des Afghanen sagte, der 20-Jährige habe sehr wohl bei der Identitätsfeststellung mitgeholfen: „Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat in München vorgesprochen.“ Er werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit sein Mandant in Deutschland bleiben könne. Als erstes wolle er eine Duldung beantragen. Denn der junge Mann sei weiter ausreisepflichtig.