Die Linke will mit einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht milliardenschwere Entscheidungen mit alten Mehrheiten im Bundestag verhindern. Wie die Fraktionsführung mitteilte, stellten einzelne Bundestagsabgeordnete und die künftige Fraktion in Karlsruhe den Antrag auf eine einstweilige Anordnung.
Ziel ist, den alten Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl vom 26. Februar nicht mehr einzuberufen. In der Begründung des Antrags heißt es, die neuen Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken - die Linken-Bundesvorsitzenden - sähen sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt.
Lockerung der Schuldenbremse und Sondervermögen
Die mögliche künftige Koalition aus CDU/CSU und SPD will mit Hilfe der Grünen noch vor Konstituierung des am 23. Februar gewählten Parlaments das Grundgesetz ändern. Ziel ist einerseits die Lockerung der Schuldenbremse für erhöhte Verteidigungsausgaben, andererseits ein bis zu 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur, das über ebenfalls über zusätzliche Schulden finanziert würde.
Die Linke hält es für unzulässig, so weitreichende Entscheidungen noch mit alten Mehrheiten zu treffen. Im alten Bundestag haben CDU/CSU, SPD und Grüne eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wie sie für Verfassungsänderungen nötig ist. Im neuen Parlament käme eine Zwei-Drittel-Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande.
Die Linke hat signalisiert, dass sie für Gespräche über eine Abschaffung oder Reform der Schuldenbremse zur Verfügung stünde. Sie ist jedoch gegen drastisch erhöhte Verteidigungsausgaben.
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