Frage und Antwort Beiträge für Krankenkassen steigen
Ab 2016 werden die Beiträge angehoben. Die Konsequenzen sind nicht überall gleich. Fragen und Antworten zu der Entscheidung.
Noch bis vor einiger Zeit konnten die gesetzlichen Krankenkassen ein stattliches Finanzpolster anhäufen. Damit ist nun Schluss. Nach der neuesten Prognose müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr rein rechnerisch auf eine Anhebung des Beitragssatzes um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte auf dann 15,7 Prozent einstellen. Nachfolgend die wichtigsten Details und Hintergründe:
Wie entwickelt sich der Beitrag?
Derzeit liegt der allgemeine Kassenbeitrag bei 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Er wird zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert. Die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Kommt eine Kasse nicht mit diesen zentral über den Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Auf Basis der Schätzer-Empfehlung vom Vorjahr wurde er für 2015 auf durchschnittlich 0,9 Prozentpunkte festgelegt. Insgesamt sind es also 15,5 Prozent. Nach der aktuellen Schätzung würde der Zusatzbeitrag 2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozentpunkte steigen. Diese Belastung muss der Arbeitnehmer laut Gesetz allein schultern. Bei einem Lohn von 3000 Euro wären das monatlich sechs Euro mehr.
Woher rührt die absehbare Mehrbelastung?
Trotz der guten Konjunktur samt Rekordbeschäftigung bleiben die laufenden Einnahmen der meisten Kassen hinter den Ausgaben zurück. So verzeichneten die Ortskrankenkassen (AOK) im ersten Halbjahr ein Minus von rund 112 Millionen Euro, und die Ersatzkassen nahmen 191 Millionen Euro weniger ein, als sie für ihre Versicherten ausgaben.
Warum übersteigen die Ausgaben die Einnahmen?
Nach Einschätzung des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach hat das vor allem mit hochpreisigen Medikamenten zu tun, die neu auf den Markt kommen. "Hier gibt es zum Teil Wucherpreise. Deshalb müssen wir noch mal überlegen, ob wir bei der Regulierung der Kosten für Arzneimittel noch etwas machen müssen", sagte Lauterbach unserer Zeitung. Ein weiterer Grund für den Kostenschub sind Reformen der großen Koalition, die einer besseren (und damit auch teureren) Versorgung der Patienten dienen sollen. Definitiv nicht verantwortlich sind die vielen Flüchtlinge, denn deren Gesundheitskosten werden über Steuern finanziert.
Was kommt auf den Beitragszahler tatsächlich zu?
Das hängt von der konkreten Finanzlage der jeweiligen Kasse ab, in der er selbst versichert ist. Die 123 gesetzlichen Kassen insgesamt verfügten Ende Juni noch über Finanzreserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Allerdings ist das Geld sehr unterschiedlich verteilt, was sich auch an den jeweiligen Zusatzbeiträgen ablesen lässt. So verlangen derzeit rund 50 Kassen exakt jene 0,9 Prozent extra, die als durchschnittlicher Zusatzbedarf kalkuliert waren. Aber bei der Metzinger BKK in Baden-Württemberg zum Beispiel gibt es gar keinen Zusatzbeitrag. Dagegen beträgt er bei der Brandenburgischen BKK und der IKK Nord schon jetzt satte 1,3 Prozent. Der SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach geht nicht von einer flächendeckenden Anhebung der Zusatzbeiträge aus. "Die Kassen müssen sich gut überlegen, ob sie nicht eher ihre Rücklagen belasten anstatt massenhaft Mitglieder zu verlieren", meinte Lauterbach.
Wird auch künftig nur der Arbeitnehmer belastet?
Laut Koalitionsvereinbarung sind keine Änderungen vorgesehen. Allerdings drängt die SPD auf Korrekturen. "Wir müssen zur paritätischen Finanzierung der Kassenbeiträge zurückkehren", sagte Lauterbach. Hier werde man mit dem Koalitionspartner reden müssen, "um das Thema noch in dieser Wahlperiode auf die Tagesordnung zu setzen".
Wer macht eigentlich die Prognose?
Vergleichbar mit dem regelmäßig tagenden Schätzerkreis in Sachen Steuereinnahmen gibt es auch ein Expertengremium, das die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen einschätzt und auf dieser Grundlage eine Empfehlung für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im jeweils folgenden Jahr abgibt. Dieser wird dann von der Bundesregierung festlegt. Das Expertengremium setzt sich aus Vertretern des Bundesversicherungsamtes, des Bundesgesundheitsministeriums und der Krankenkassen zusammen.