Bequeme Lösung
Kann man die E-Zigarette verbieten, ohne die klassische Zigarette gleich mit zu verbannen? Diese Frage will das NRW-Gesundheitsministerium offenbar unbedingt umgehen. Statt eine offene Debatte darüber zuzulassen, ob man mit unserem heutigen Wissen noch das Nervengift Nikotin als Genussmittel verkaufen darf, bedient man sich eines Tricks.
13.02.2012
, 22:56 Uhr
Die nikotinhaltige E-Zigarette wird als Arznei eingestuft. Damit ist sie nicht verboten, sie ist nur einfach nicht mehr zugelassen — und das Problem ist nicht gelöst, aber erst mal bequem vom Tisch.