Bequeme Lösung

Kann man die E-Zigarette verbieten, ohne die klassische Zigarette gleich mit zu verbannen? Diese Frage will das NRW-Gesundheitsministerium offenbar unbedingt umgehen. Statt eine offene Debatte darüber zuzulassen, ob man mit unserem heutigen Wissen noch das Nervengift Nikotin als Genussmittel verkaufen darf, bedient man sich eines Tricks.

Die nikotinhaltige E-Zigarette wird als Arznei eingestuft. Damit ist sie nicht verboten, sie ist nur einfach nicht mehr zugelassen — und das Problem ist nicht gelöst, aber erst mal bequem vom Tisch.