Nach Anschlag in Berlin Bericht über Behördenabläufe im Fall Amri in Kürze erwartet
Berlin (dpa) - Nach der heftigen Kritik an den Behörden im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri hat Bundesjustizminister Heiko Maas in Kürze Klarheit über die Abläufe angekündigt.
„Es wird in den nächsten Tagen einen Bericht aller beteiligten Behörden geben, in dem sehr exakt noch einmal dargestellt wird, wer hat wann was gemacht und was entschieden“, sagte der SPD-Politiker in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“. Dort räumte er auch Fehler der Behörden im Umgang mit Amri ein. „Es kann sich nach dem, was da geschehen ist, und nach dem, was man mittlerweile weiß, niemand hinsetzen und sagen, es sind keine Fehler gemacht worden.“
Der 24-jährige Amri war als „islamistischer Gefährder“ eingestuft. Sicherheitsbehörden trauten ihm also einen Anschlag zu. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, konnte der Tunesier aber nicht abgeschoben werden, da Papiere aus seiner Heimat fehlten. Ermittler waren dem Extremisten zudem monatelang auf der Spur, Sicherheitsbehörden erhielten zwei Warnungen aus Marokko - und dennoch konnte Amri untertauchen. Konsequenzen aus dem Fall sind am Samstag auch Thema der Klausur der CDU-Spitze im saarländischen Perl.
Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatten bereits härtere Maßnahmen gegen ausreisepflichtige Gefährder angekündigt. Vorgesehen ist auch, elektronische Fußfesseln zu deren Überwachung einzusetzen. Deshalb ist es wenig wahrscheinlich, dass die CDU-Spitze nochmals ganz neue Vorschläge präsentiert. Am Montag befassen sich die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags in einer Sondersitzung erstmals mit dem Fall.
De Maizière hatte einen Bericht über das Vorgehen der Behörden wenige Tage nach dem Lkw-Anschlag vom 19. Dezember mit zwölf Toten angekündigt. Der CDU-Politiker gab bislang keine eigene Einschätzung zu einem möglichen Versagen der Sicherheitskräfte.
Die Federführung zu dem Bericht liegt bei den Bundesministerien des Innern und der Justiz. Er werde von allen betroffenen Landes- und Bundesbehörden gemeinsam erarbeitet, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Berlin. Zum Datum der Veröffentlichung wollte er sich nicht genauer äußern. Er sagte lediglich, dass dies „bald“ erfolgen solle.
Der Linken-Politiker Jan Korte kritisierte die „schnell zusammengezimmerten Maßnahmen“ der zuständigen Minister: „Maas und sein Innenministerkollege de Maizière haben mit ihren Anti-Terror-Maßnahmen offenbar lieber ins Blaue geschossen, als auf lästige Analysen und Erkenntnisse zu warten.“
Die Grünen rügten die Informationspolitik der Bundesregierung. Sie habe seit längerer Zeit mehr Informationen, als sie dem Parlament gebe, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz. Das zeige nun das Eingeständnis von Maas, dass im Umgang mit Amri Fehler gemacht worden seien. Die Regierung gebe Informationen „nur scheibchenweise“ heraus.
Eine deutliche Mehrheit der Deutschen befürwortet einer Umfrage zufolge die geplante Ausweitung der Abschiebehaft für islamistische Gefährder, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Nach dem am Freitag veröffentlichten ZDF-„Politbarometer“ unterstützen 88 Prozent die entsprechenden Pläne der Bundesregierung. Gegen die Verschärfung sprachen sich 9 Prozent aus.
Knapp vier Wochen nach dem Terroranschlag in Berlin haben davon Geschädigte unterdessen einen Anwalt eingeschaltet, um schnelle und angemessene Entschädigungen durchzusetzen. Dabei schließen sie eine Klage vor Gericht und einen Prozess um fehlende Sicherheitsmaßnahmen wie Betonpoller nicht aus. „Im worst case könnte das eine kostspielige Angelegenheit werden“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz der Deutschen Presse-Agentur über Zahlungen, die möglicherweise auf den Staat zukommen könnten. Schulz sprach von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag. Der „Tagesspiegel“ hatte darüber berichtet.
Schulz forderte die Bundesregierung indirekt auf, auf die Betroffenen, also die Verwandten der Toten und die verletzten Menschen, zuzugehen und über die Höhe von Entschädigungen zu sprechen. „Der Staat kann auch sagen, wir müssen die juristische und öffentliche Diskussion und die Prozesse nicht führen, wir entschädigen jetzt schon.“ Der Rechtsanwalt vertrat schon Angehörige und Opfer anderer Verbrechen und Anschläge, etwa nach der NSU-Mordserie und nach dem Anschlag auf die Diskothek La Belle im Jahr 1986.
Nach dem aktuellen Stand erhalten die Angehörigen und Verletzten als Terroropfer einmalige Zahlungen durch das Bundesamt für Justiz. Außerdem gibt es Geld der Verkehrsopferhilfe, die einspringt, wenn Menschen vorsätzlich mit Hilfe von Kraftfahrzeugen getötet oder verletzt werden. Das wird ähnlich wie bei Verkehrsunfällen geregelt. Die maximale Höhe der Gesamtzahlungen beträgt pro Fall, also auch bei dem Terroranschlag, 7,5 Millionen Euro.