Diskriminierung? Berliner Waldorfschule lehnt Kind eines AfD-Abgeordneten ab

Berlin · Eine Berliner Waldorfschule will das Kind eines AfD-Abgeordneten nicht aufnehmen. So hatte die ein Gremium nach monatelangen Streit entschieden. Verstößt die Privat-Schule damit gegen das Antidiskriminierungsgesetz?

Die Ablehnung des Kindes an einer Waldorf-Schule in Berlin beschäftigt nun auch die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

Foto: dpa/Gregor Fischer

Eine Berliner Waldorfschule lehnt die Aufnahme eines Kindes eines AfD-Abgeordneten ab und hat damit eine heftige Debatte ausgelöst. Inzwischen schaltete sich auch Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) ein.

Die Senatsschulverwaltung werde noch am Montag um eine Stellungnahme des Schulträgers bitten, sagte eine Sprecherin. Scheeres sehe es „sehr kritisch“, sollte eine Schule nach der politischen Gesinnung der Eltern entscheiden, ob ein Kind aufgenommen werde.

Das Kind des AfD-Abgeordneten besucht zusammen mit einem Geschwisterkind den Waldorf-Kindergarten, der zur Schule gehört. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ soll es seit Monaten einen Streit geben. Nach einer Elternversammlung und Befragung durch 20 Lehrer hatte sich das Aufnahmegremium gegen die Aufnahme des Kindes entschieden.

Entscheidung über Aufnahme des Kindes sorgt für Streit an Waldorf-Schule

Die Aufnahme des Kindes hätte für ein fortwährendes Konfliktpotential an der Schule gesorgt, sagte der Geschäftsführer der Waldorfschule der Berliner Zeitung. Es wurde befürchtet, dass der AfD-Politiker suptil Einfluss nehmen und durch ausländerfeindliche oder nationalistische Positionen den Schulfrieden gefährden könnte. Gegenüber Intoleranz wolle die Schule keine Toleranz zeigen.

Andere Eltern vertraten dagegen die Position, dass ein Kind in Sippenhaft genommen werden würde. Sie vewiesen zudem auf die Meinungsfreiheit.

Inzwischen hat sich der bildungspolitische Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg, Detlef Hardrop, dazu geäußert. Er vertrat ebenfalls die Position, Menschen aller politischen Einstellung sollen ihre Kinder auf Waldorfschulen schicken dürfen. Dieses sei auch in einer Stuttgarter Erklärung gegen Diskriminierung 2007 ausdrücklich festgestellt worden.

Der Sprecher des Bundes, Henning Kullak-Ublick, sagte: „Generell gilt, dass unsere Schule für alle Kinder offen sind.“ Allerdings agierten die Schulen eigenständig. „Wir wünschen uns aber, dass die Entscheidung noch mal reflektiert wird.“ Die Debatte könne Anstoß sein für einen Lernprozess beim Thema Toleranz.

Der AfD-Politiker habe in den Befragungen wiederholt betont, dass er in den Vorstand der Schule nicht aktiv werde wolle. Der AfD-Abgeordnete will nicht mit seinem Namen genannt werden, auch um die Kinder zu schützen. Für ihn sei der Schulbesuch seiner Kinder ein privates und kein politisches Thema, hieß es.

30 Plätze für 140 Anmeldung

In der Berliner Waldorfschule hat es für das kommende Schuljahr 140 Anmeldungen für 30 Plätze gegeben. Ein fünfköpfiges Gremium entscheidet über die Vergabe der Schulplätze. Ist ein Geschwisterkind schon auf der Schule oder wenn ein Kind bereits den Waldorf-Kindergarten besucht hat, wie in diesem Fall, wirkt sich das positiv auf die Entscheidung.

Privatschulen vergeben in Berlin zwar nach den Regeln für staatliche Schulen ihre Plätze, sie behalten allerdings ein bestimmtes Auswahlrecht. In Berlin gilt allerdings auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, oder auch Antidiskriminierungsgesetz). Unter anderem heißt es dort: „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.

(dpa/red)