BGH: Bei Schwarzarbeit keine Haftung für Pfusch
Karlsruhe (dpa) - Privatleute haben bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keinen Anspruch auf die Beseitigung der Mängel. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Urteil betrifft die Beschäftigung von Handwerkern im privaten Bereich, die ohne Rechnung arbeiten.
Die Richter wiesen die Klage einer Hausbesitzerin aus dem Kieler Raum ab. Sie hatte mit einem Handwerker für das Pflastern einer Auffahrt 1800 Euro vereinbart. Das Geld wurde bar bezahlt, ohne Rechnung oder Umsatzsteuer. Später bemängelte die Auftraggeberin die Arbeit. Sie klagte auf Nachbesserung und scheiterte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Dieses erklärte den Vertrag über das Pflastern der Auffahrt für nichtig, weil er gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoße. Das seit 2004 geltende Gesetz soll Schwarzarbeit effektiver bekämpfen.
Das OLG-Urteil bestätigte der BGH nun: Verträge über Schwarzarbeit seien nichtig, es bestünden daher keine Ansprüche auf die Beseitigung von Mängeln, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Rolf Kniffka zur Begründung des Urteils am Donnerstag.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte den Spruch aus Karlsruhe. „Wir wollen keine Schwarzarbeit“, sagte ein Sprecher des Verbands. Das Urteil stärke die legale Beauftragung von Handwerkern. Auch nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds wird die Entscheidung des BGH dazu beitragen, „ehrliche Arbeit zu fördern und Schwarzarbeit unattraktiv zu machen“. „Das beendet die bisherige Doppelmoral vieler Auftraggeber, die alle Vorteile auf ihrer Seite sahen“, sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Johannes Jakob den „Kieler Nachrichten“.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bezeichnete die BGH-Entscheidung als wichtiges Signal. „Es ist schon ein starkes Stück, dass derjenige, der den Staat um Steuern betrügt, anschließend Hilfe vor Gericht einfordert“, sagte Heinold der dpa in Kiel.
Sogenannte Schattenwirtschaft kostet den Staat nach Schätzungen von Experten jährlich Milliarden. So bezifferten im Februar das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und Schattenwirtschaftsexperte Friedrich Schneider von der Universität Linz ihr Volumen auf 340 Milliarden Euro jährlich, das sind 13,2 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Ein großer Teil davon spielt sich demnach im Privaten ab, wie etwa bei Handwerksleistungen.