Bis zu 150 000 Euro für verwundete Soldaten
Berlin (dpa) - Im Auslandseinsatz verwundete Soldaten sollen künftig mit bis zu 150 000 Euro entschädigt werden. Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch den Weg dafür freimachen, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums einen entsprechenden „Welt“-Bericht.
Demnach soll das Gesetz nach der Zustimmung des Bundestags 2012 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2011 gelten. Das sogenannte Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz bedeutet für den Bund Mehrausgaben von bis zu zehn Millionen Euro.
Die bisherige Entschädigung beträgt maximal 80 000 Euro. Wird ein Soldat bei einem Einsatzunfall so schwer verwundet, dass seine Erwerbstätigkeit um 50 Prozent gemindert ist, soll er dem Bericht zufolge künftig einmalig 150 000 Euro erhalten. Erhöht werden soll dem Sprecher zufolge auch die zusätzliche einmalige Ausgleichszahlung für verletzte Zeitsoldaten - von 15 000 auf 30 000 Euro.
Zudem wird das Gesetz auf Bundeswehrsoldaten ausgedehnt, die schon vor Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 im Ausland seelisch oder körperlich geschädigt wurden. Neuer Stichtag ist der 1. Juli 1992, so dass die Regelungen auch den ersten Auslandseinsatz der Bundeswehr in Kambodscha umfassen.
Ferner enthält der Entwurf Verbesserungen für Angehörige und in Fragen des Rentenrechts. Hinterbliebene von Zeitsoldaten sollen die gleichen Ansprüche haben wie Angehörige von Berufssoldaten.