Netzwerkdurchsetzungsgesetz Bisher 31 Bußgeldverfahren gegen soziale Netzwerke wegen Hasskommentaren

Berlin · 31 Anbietern werden Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgeworfen. Politiker von FDP und Grünen mahnen Nachbesserungen des Gesetzes an.

Symbolbild

Foto: dpa/Lukas Schulze

Wegen Hasskommentaren im Internet hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) bisher 31 Bußgeldverfahren gegen Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Das berichtete das Düsseldorfer "Handelsblatt" am Dienstag unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Den Anbietern werden demnach Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgeworfen.

In 17 Fällen hat die Behörde demnach die Betreiberfirmen angehört, in 14 Fällen werde eine Anhörung erwogen. Ein Bußgeldbescheid sei bisher allerdings nur in einem Fall ergangen, und zwar gegen Facebook. Das Unternehmen solle eine Strafe von zwei Millionen Euro zahlen.

Der FDP-Politiker Stephan Thomae sprach vor diesem Hintergrund von einer "symbolischen Gesetzgebung". Er kritisierte, dass die Regierung "Missstände nicht hinreichend" verfolge.

Union und SPD wollen das Gesetz zwar in dieser Legislaturperiode auf seine Wirksamkeit hin überprüfen. Die Grünen kritisieren allerdings, dass es hierfür keinen konkreten Zeitplan gebe. "Unsere Geduld ist langsam am Ende", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt". Obwohl längst konkrete Verbesserungsvorschläge auf dem Tisch lägen, gehe die Bundesregierung eine "dringend benötigte Reform" des Gesetzes nicht an. Unter anderem forderte von Notz, die Meldewege, mit denen Beschwerden abgegeben werden können, nutzerfreundlicher zu gestalten.

Alexander Sängerlaub von der Stiftung Neue Verantwortung sieht Verbesserungsbedarf vor allem bei der Stärkung der Widerspruchsrechte von Nutzern, deren Kommentare gelöscht wurden, obwohl kein Rechtsverstoß vorlag. Er räumte aber im "Handelsblatt" ein: "Die große Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die befürchtet wurde, hat nicht stattgefunden."

Von Notz sprach sich mit Blick auf die Lösch-Problematik für ein "put-back-Verfahren" aus. Danach müssten Netzwerkbetreiber sicherstellen, dass unrechtmäßig gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden können.

(AFP)