BND-Affäre hat personelle Konsequenzen für drei Mitarbeiter
Berlin (dpa) - Die BND-Affäre um angeblich rechtswidrige Internet-Spionage hat erste personelle Konsequenzen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur verlieren drei Mitarbeiter der Abteilung technische Aufklärung im Bundesnachrichtendienst (BND) ihre Posten.
Demnach werden zwei von ihnen mit anderen Aufgaben innerhalb des BND betraut. Der Leiter der Abteilung, ein Bundeswehr-General, wird nach diesen Informationen Anfang 2016 den BND verlassen und in die Bundeswehr zurückkehren. Auch der Unterabteilungsleiter ist demnach betroffen. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Konsequenzen berichtet.
Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages hatten am Mittwoch gravierende Rechtsverstöße beim BND beklagt und Konsequenzen verlangt. Untersuchungen hätten ergeben, dass der BND unrechtmäßig und nicht auftragskonform eine Vielzahl an Zielen in EU- und Nato-Staaten ausgeforscht habe - darunter ausländische Regierungsstellen und EU-Institutionen. Das sagte der Vorsitzende des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, André Hahn (Linke), nach einer Sitzung des Gremiums in Berlin. In Einzelfällen seien auch deutsche Staatsbürger ausgespäht worden.
Die Bundesregierung hatte dem Kontrollgremium im Oktober mitgeteilt, dass es neben den umstrittenen Suchkriterien des US-Geheimdienstes NSA auch eigene problematische BND-Selektoren gegeben hat, die bis Ende 2013 im Einsatz waren. Das Parlamentsgremium hatte daraufhin eine Task Force eingerichtet, um dem weiter nachzugehen.
Selektoren sind Suchmerkmale wie Telefonnummern oder Mail-Adressen, die genutzt werden, um weltweite Datenströme zu durchkämmen. Der BND hatte im Sommer 2013 begonnen, kritische Suchkriterien aus seiner Fernmeldeaufklärung herauszunehmen. Am Ende waren etwa 3300 Ziele herausgefiltert worden, die EU- und Nato-Staaten betrafen. Diese schaute sich die Task Force des Kontrollgremiums genauer an.
Nach Angaben von Hahn sind ein Drittel der Ziele „mit großer Wahrscheinlichkeit rechts- und auftragskonform“. Eine weitere Gruppe könne nicht pauschal beurteilt werden. Der BND habe aber auch „eine Vielzahl von Zielen aufgeklärt, die nicht auftragskonform und rechtlich zulässig sind“. Einzelne Ziele dürfe er nicht nennen. Die Ausforschung habe es zum Teil jahrelang gegeben. In einzelnen Fällen habe der BND auch deutsche Staatsbürger erfasst und dies mit der sogenannten Funktionsträgertheorie begründet.
Deutsche Bürger sind besonders vor Ausspähung durch deutsche Dienste geschützt - auch, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Eine Überwachung ihrer Kommunikation ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die sogenannte G10-Kommission erlaubt. Der BND argumentiert aber, bei „Funktionsträgern“ sei das anders. Der deutsche Geschäftsführer einer ausländischen Firma im Ausland ist nach BND-Logik nur vor Ausspähung geschützt, wenn er privat telefoniert, nicht aber bei geschäftlichen Gesprächen.
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele hielt dagegen, der BND dürfe Deutschen im Ausland nicht ihre Grundrechte absprechen. „Diese Funktionsträgertheorie verstößt krass gegen das Grundgesetz.“ Ein eindeutiger Rechtsverstoß sei außerdem, dass das Kontrollgremium über Jahre gar nicht, falsch oder unvollständig informiert worden sei.
Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka sprach von einem „unhaltbaren Zustand, der dringend geändert werden muss“. Der CDU-Politiker Clemens Binninger beklagte, die Rechtsgrundlage für die BND-Arbeit sei zu schwammig. Beim BND habe sich in einer Abteilung ein Eigenleben entwickelt, die Aufsicht habe nicht funktioniert.
Die Parlamentarier fordern dass Dienstvorschriften verändert, die Aufsicht über den BND müsse verbessert und die parlamentarische Kontrolle ausgebaut werden müsse. Besonders sensible Selektoren sollten von der BND-Spitze und dem Kanzleramt abgesegnet werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des BND müssten strenger gefasst werden. Ströbele scherte als einziger aus und beklagte, das Gremium sei mit seinen Schlussfolgerungen viel zu zurückhaltend.
Die Bundesregierung begrüßte die Untersuchung und betonte, es seien bereits einige Reformen beim BND eingeleitet. Es gebe keine Hinweise auf massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.