Bremen bremst Salafisten mit Vereinsverbot und Großrazzia

Bremen (dpa) - Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat mit sofortiger Wirkung einen radikal-islamischen Verein verboten und aufgelöst.

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Bei einer Großrazzia durchsuchte die Polizei zwölf Privatwohnungen sowie Vereinsräume in Bremen und eine Autowerkstatt im niedersächsischen Delmenhorst. Die Beamten sicherten Computer, Festplatten, Handys, Unterlagen und geringe Bargeldmengen.

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An der Razzia waren rund 200 Polizeibeamte beteiligt, auch Spezialkräfte. Bei den Durchsuchungen wurden 44 Menschen angetroffen, darunter 33 Erwachsene. Bei der Aktion ging es nicht um die Suche nach Waffen, sondern um Informationen, die Aufschluss über Abläufe in der islamistischen Szene geben. Hinweise werden von der Auswertung der Festplatten erwartet. Mäurer sprach von „riesigen Datenmengen“.

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Bei der Vereinigung handelt es sich um den Islamischen Förderverein Bremen, eine Nachfolgeorganisation des bereits im Dezember 2014 verbotenen salafistischen Kultur & Familien Vereins (KuF), wie Innensenator Mäurer erklärte. Sie steht im Verdacht, Terrorkämpfer für den Syrien-Einsatz zu rekrutieren.

Der jetzt verbotene Verein wurde schon 2009 gegründet und den Ermittlern zufolge gezielt unterwandert. Im Sommer 2015 hätten ihn ehemalige KuF-Mitglieder „kalt übernommen“. Allein diese Fortführung habe schon strafrechtliche Relevanz.

Ein Viertel der KuF-Mitglieder hatte sich nach Angaben von Mäurer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Sie seien an Terroranschlägen und Kampfhandlungen in Syrien beteiligt. Sechs der ausgereisten Männer seien bei Kampfeinsätzen in Syrien gestorben.

Die Zahl der Salafisten in Bremen wird auf 360 geschätzt, bundesweit sind es nach Angaben des Bundesverfassungsschutzes etwa 7500 (Juni 2015).

Die Islamisten-Szene in Bremen war zuletzt im Februar 2015 mit einer Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) in den Schlagzeilen. Allerdings hatte sich damals der Terror-Verdacht nicht bestätigt. Die Polizeiaktion wurde später vom Bremer Landgericht als rechtswidrig eingestuft.