Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Verena Becker

Stuttgart (dpa) - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ins Gefängnis.

Die Vertreterin der Anklage beantragte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten. Eine Aussetzung zur Bewährung wäre nach dem Antrag nicht möglich.

Becker habe bei der Entscheidung für das Attentat einen entscheidenden Tatbeitrag geleistet, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert. Die Angeklagte habe bei einem Vorbereitungstreffen mit anderen RAF-Mitgliedern auf eine baldige Ausführung des Mordanschlags gedrängt und damit andere Terroristen beeinflusst.

An der unmittelbaren Ausführung des Attentats am 7. April 1977 sei Becker jedoch nicht beteiligt gewesen. Insgesamt sei ihr Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung und deshalb als Beihilfe zu werten, nicht - wie noch in der Anklageschrift vertreten - als Mittäterschaft. Bei der Strafvollstreckung sei zu berücksichtigen, dass Becker bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt habe.

Der Sohn des Opfers, Nebenkläger Michael Buback, sagte zu Beginn seines Plädoyers, die von der Bundesanwaltschaft genannten Vorwürfe würden gegenüber der Ausführung des Anschlags verblassen. Ein Anstacheln zur Tat sei nicht geeignet, „eine Verurteilung zu tragen“. Buback wird seinen Vortrag nach bisheriger Planung erst am Freitag beenden; er hatte bislang die These vertreten, dass Becker als Schützin auf dem Motorrad saß. Die Bundesanwaltschaft sieht hierfür aber keine Anhaltspunkte.

Dennoch wiege die Tat schwer, sagte Oberstaatsanwältin Ritzert - auch wenn Becker nur „psychische Beihilfe“ geleistet habe und ihr eine Beteiligung an konkreten Vorbereitungshandlungen nicht nachzuweisen sei. Mildernd berücksichtigte die Anklagevertreterin, dass sich Becker in der Haft in den 80er Jahren von der RAF abgewandt habe - als Zeichen dafür wertete sie ihre Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Allerdings sei die Abkehr vom Terrorismus „nicht von Reue geprägt“ gewesen.

Wer die beiden Terroristen waren, die von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgaben, konnte auch in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Prozess nicht geklärt werden. Oberstaatsanwältin Ritzert zeigte sich jedoch überzeugt, dass es drei Männer waren, die das Attentat ausführten - zwei auf dem Motorrad und ein weiterer im Fluchtfahrzeug, in das die Attentäter später umstiegen.

Bei der Strafvollstreckung sei Beckers lebenslange Freiheitsstrafe zu berücksichtigen. Es dürfe ihr kein Nachteil daraus entstehen, dass die Beteiligung am Buback-Mord nicht bei ihrer früheren Verurteilung mit einbezogen wurde. Deshalb sollten zwei Jahre der Strafe bereits als verbüßt gelten. Becker war 1977 wegen der Schüsse auf Polizisten bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte sie 1989 begnadigt.