Bundesfinanzhof nimmt „Soli“ unter die Lupe
München (dpa) - Der Solidaritätszuschlag, den Millionen deutsche Steuerzahler als Folge der Wiedervereinigung zahlen müssen, kommt auf den Prüfstand. An diesem Donnerstag entscheidet der Bundesfinanzhof in München über zwei Klagen von Steuerzahlern gegen den „Soli“.
Dabei geht es zum einen um die Frage, ob der Zuschlag grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist. Zum anderen wollen die Richter klären, ob der Solidaritätszuschlag mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung immer noch seine Berechtigung hat.
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren. Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der „Soli“ bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. Im vergangenen Jahr nahm der Bund 11,7 Milliarden Euro durch den Solidaritätszuschlag ein. Die Einnahmen für 2011 schätzte das Finanzministerium zuletzt auf rund 12,2 Milliarden Euro.
Der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht befasst sich in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag mit den Klagen einer Anwältin sowie eines Gewerbetreibenden gegen die Entscheidung. Sollten die Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des „Soli“ haben, legen sie den Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Auf diesem Weg hatte der BFH im Jahr 2008 auch Kürzungen bei der Pendlerpauschale zu Fall gebracht. Für den Fall einer Niederlage soll die Klägerin gegen den Solidaritätszuschlag bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt haben. Auch in diesem Fall müsste sich Karlsruhe dann mit dem Fall befassen.