Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher sei unsicher, ob eine Klagemöglichkeit bestehe.
Der EuGH hatte den Angaben zufolge entschieden, dass nationalen Aufsichtsbehörden ein Klagerecht für solche Fälle zustehen müsse, in denen sich Betroffene gegen eine Datenübermittlung in einen Drittstaat wenden, die auf einer „Angemessenheitsentscheidung“ der EU-Kommission beruht. Das betrifft etwa eine Übertragung personenbezogener Daten von der EU in die USA auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung.
Ein solches Klagerecht vor den nationalen Gerichten kann nach Darstellung des Bundesrates dazu führen, dass das deutsche Gericht die Frage der Gültigkeit der Kommissionsentscheidung dem EuGH vorlegt. Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung eine spezielle Klageform im Bundesdatenschutzgesetz vor.