Letzte Hürde genommen Bundesrat gibt grünes Licht für Erbschaftsteuerreform

Berlin (dpa) - Die lange heftig umstrittene Erbschaftsteuerreform ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte der Bundesrat den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu. Auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung billigten den zuvor im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss.

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Wichtige Beschlüsse und Entschließungen der Länderkammer vom Freitag im Überblick:

- Mit der ERBSCHAFTSTEUERREFORM können schärfere Verschonungsregeln für große Unternehmensvermögen rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden auf Druck des Bundesverfassungsgerichts verschärft. Aus Sicht der Kritiker sind auch die neuen Steuerbegünstigungen verfassungswidrig. Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter sinken. Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde.

- Baden-Württemberg und Hessen brachten am Freitag ihre INITIATIVE FÜR EINE ERLEICHTERTE KREDITVERGABE AN HÄUSLEBAUER in den Bundesrat ein. Die Länder wollen durchsetzen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die seit März geltende Verschärfung der Vorschriften teilweise wieder rückgängig macht, wie die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) mitteilte. So erschwere die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie für viele Bürger die Finanzierung des eigenen Heims - insbesondere für junge Familien und Rentner.

- Der Bundesrat beschloss am Freitag, auf eine STÄRKUNG DER FREIWILLIGENDIENSTE hinzuwirken. Diese sollten nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden. Anbieter sollten bundesweit von der Umsatzsteuer befreit werden. So könnten neue Träger gewonnen und zugleich der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden. Ferner sollte insbesondere der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhalten.

- Die von der Bundesregierung geplante REFORM ZUR ÖFFNUNG VON GERICHTSVERFAHREN FÜR DIE MEDIEN soll nachgebessert werden. In einer Stellungnahme fordert die Länderkammer, dass Verhandlungen für Medienvertreter nur dann in einen separaten Raum per Ton übertragen werden dürften, wenn es tatsächlich Kapazitätsengpässe in den Sitzungssälen gebe. Ohne Anlass soll es gerichtsinterne Übertragungen „auf keinen Fall“ geben. Dies müsse im Gesetz klargestellt werden. Die Regierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen modernisieren. Der Bundestag befasst sich noch mit dem Gesetzentwurf.

- Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die von der Regierung vorgesehene Frist für die DURCHSETZUNG VON REGRESSANSPRÜCHEN FÜR „SCHEINVÄTER“ zu verlängern. Väter, denen Kinder „untergeschoben“ wurden, sollen nach Ansicht der Länder sechs Jahre Zeit haben, um Unterhaltszahlungen gegenüber dem leiblichen Vater durchzusetzen. Die derzeit vorgesehenen zwei Jahre seien zu kurz. Diese knappe Zeitspanne führe insbesondere dann zu „unangemessenen Ergebnissen“, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters zurückhalte.

- PERSONALIEN I: Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist neue Präsidentin des Bundesrats. Die Länderkammer wählte die 55-jährige SPD-Politikerin einstimmig zur Nachfolgerin des sächsischen Regierungschefs Stanislaw Tillich (CDU). Dreyer übernimmt das Amt am 1. November turnusgemäß für ein Jahr. Als Motto für ihre Amtszeit hat sie den Satz gewählt: „Zusammen sind wir Deutschland.“ Am 4. November wird Dreyer ihre erste Bundesratssitzung leiten.

- PERSONALIEN II: Die Juristin Yvonne Ott ist zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Der Bundesrat votierte einstimmig für die 53-Jährige. Sie nimmt den Platz von Reinhard Gaier im Ersten Senat ein, der in den Ruhestand geht. Zu Otts Stationen zählen das Landgericht Frankfurt/Main und der Bundesgerichtshof.