Neu Beschlüsse Mehr Möglichkeiten für Ermittlungen gegen Pädophile

Berlin. · Der Bundesrat hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst.

Auch für Ermittlungen gegen Pädophile im Internet gab es weitere Rechte.

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Ein Land fehlte: Nach seiner Wahl mit den Stimmen von AfD und CDU wollte der geschäftsführende Thüringer Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) die Kollegen im Bundesrat mit seiner Anwesenheit nicht provozieren. Das hat die Länderkammer aber nicht daran gehindert, am Freitag eine Riesenpalette an Beschlüssen zu fassen. Ein Überblick:

Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs sollen nach dem Willen der Länder lebenslang gespeichert werden. Sexual- und Kinderpornografiedelikte sollten immer Eingang finden in das erweiterte Führungszeugnis – einen entsprechenden Gesetzentwurf will der Bundesrat nun in den Bundestag einbringen. Derzeit werden solche Verurteilungen nach drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Dieses wird für den ehrenamtlichen oder beruflichen Umgang mit Minderjährigen benötigt.

– Auch Ermittlungen gegen Cybergrooming, bei dem Pädophile online Kontakt zu Kindern suchen, werden leichter. Der Bundesrat billigte bereits vom Bundestag beschlossene Verschärfungen. Schon der Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet wird strafbar, auch wenn Täter es mit Ermittlern zu tun haben, die sich nur als Minderjährige ausgeben. Fahnder dürfen zudem computergenerierte Missbrauchsvideos nutzen und sich so Zugang zu einschlägigen Plattformen verschaffen. Voraussetzung ist die Genehmigung durch einen Richter.

Wichtige Bauprojekte für den Zug- und Schiffsverkehr sollen künftig schneller umgesetzt werden. Der Bundesrat beschloss, dass 13 ausgewählte große Vorhaben per Gesetz vom Bundestag genehmigt werden können. Das soll das normale, oft langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Der Bundesrat stimmte zudem einer Gesetzesänderung zu, mit der Bahnübergänge schneller durch Brücken oder Unterführungen ersetzt werden sollen, damit Züge und Autos nicht ausgebremst werden.

Reformen, um Radfahren sicherer zu machen

– Das Radfahren in Städten soll sicherer und attraktiver werden. Die Länderkammer stimmte einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu – allerdings mit etlichen Änderungen. Vorgesehen sind unter anderem konkrete Mindestabstände beim Überholen von Radlern. Autofahrern sollen außerdem höhere Bußgelder drohen, wenn sie in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parken. Ein erneuter Vorstoß für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen scheiterte derweil.

Wölfe können künftig nach Angriffen auf Nutztiere leichter abgeschossen werden. Der Bundesrat stimmte einer neuen Regelung zu, die den Abschuss auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat – und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Das Naturschutzgesetz wird zudem so umformuliert, dass auch Schäden bei Hobbytierhaltern die Jagd auf Wölfe rechtfertigen. Es bleibt aber dabei, dass jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss, denn Wölfe sind in Deutschland streng geschützt.

– Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig regelmäßig mit dem Thema Organspende nach dem Tod befassen müssen. Der Bundesrat stimmte der Reform zu. Demnach sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Das Ziel: mehr Organspenden. In Kraft treten sollen die neuen Regeln voraussichtlich 2022.

Windräder dürfen nachts nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Das soll die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.