Bundesrichter verordnen Nachtruhe am Airport Frankfurt
Lärmgegner freuen sich, die Luftfahrtbranche ist alarmiert. Auf Köln und Düsseldorf hat das Verbot keine unmittelbare Auswirkung.
Leipzig/Düsseldorf. Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt soll ein dauerhaftes Nachtflugverbot zum Schutz der Anwohner gelten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Mittwoch die von Hessen genehmigte Regelung, wonach zwischen 23 und 5 Uhr im Schnitt 17 Starts und Landungen erlaubt sein sollten.
Hessen muss nun den Planfeststellungsbeschluss, die Genehmigung für den Flughafenausbau, nachbessern. Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet reagierten erfreut. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft befürchtet massive Nachteile im internationalen Konkurrenzkampf. „In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht“, sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch. Die Lufthansa sprach von einem schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Der Bund sieht auch nach dem Urteil keinen Handlungsbedarf für ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland. Die Länderregelungen nach den regionalen Gegebenheiten hätten sich bewährt, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Auch NRW-Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger erklärte: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat keine juristischen Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen. Für den Flughafen Köln/Bonn steht das Verfahren einer nächtlichen Kernruhezeit von 0 Uhr bis 5 für Passagiermaschinen unmittelbar vor dem Abschluss.“
Am 19. und 20. April geht es vor dem NRW-Verwaltungsgericht in Münster um die Nachtflüge in Köln. Die Stadt Siegburg und weitere Kommunen klagen auf eine Ruhezeit zwischen 0 und 5 Uhr nachts.
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) setzte sich gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger für ein Nachtflugverbot von Passagiermaschinen am Kölner Flughafen ein, betonte aber auch: „Der Frachtflug steht für uns nicht zur Disposition.“ In Köln/Bonn gibt es einen regen nächtlichen Frachtverkehr.
Der Düsseldorfer Flughafen fühlt sich vom Leipziger Urteil nicht betroffen. „Wir gehen nicht davon aus, dass das Urteil unmittelbare Konsequenzen für uns hat“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Der Grund: Die Nummer drei der deutschen Flughäfen hat eine sehr strikte Regelung. Zwischen 22 und 23 Uhr sind auf den Pisten am Stadtrand nur 33 Landungen erlaubt, keine Starts. Nur bestimmte Airlines, nämlich solche mit eigener Wartung, dürfen bei Verspätungen bis Mitternacht und zwischen 5 und 6 Uhr landen, benötigen dazu aber jeweils eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung. Ansonsten dürfen in der Nacht nur kleine Propellermaschinen starten und landen. dpa/hk