FDP für Wechselmodell Bundestagsdebatte über wechselnde Kindesbetreuung

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat kontrovers über die Forderung der FDP diskutiert, bei der Kindesbetreuung getrennt lebender Eltern das Wechselmodell einzuführen.

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Die Partei fordert in ihrem Antrag das familienrechtliche Modell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich gleich lang betreut werden, als Regelfall. Das wurde in der Debatte von Sprechern aller anderen Fraktionen zurückgewiesen.

Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr sagte: „In der Logik einer modernen Familienpolitik braucht unser Familienrecht eindeutig ein Update.“ Das Wechselmodell sei gerechter und in der Regel für die Kinder das Beste.

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs BGH, der 2017 entschieden hatte, dass Mütter und Väter prinzipiell die Möglichkeit haben, das Wechselmodell vor Gericht gegen den Ex-Partner durchzusetzen. „Entscheidender Maßstab für die Regelung des Umgangs ist aber das Kindeswohl“, heißt es in dem Beschluss. Sprecher von Union und SPD betonten, dass das Wechselmodell schon jetzt im Einzelfall möglich sei.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul räumte ein, dass Kinder, die nach diesem Modell aufwachsen, im Schnitt zufriedener seien. Dies betreffe aber nur fünf Prozent der Trennungsfamilien. Es gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen, sei ein „echter Alptraum für das Kind“.

Ein eigener Antrag der Linksfraktion fordert, die gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes gesetzlich auszuschließen. Beide Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen.