Bundesverwaltungsgericht weist Klage zu Barschel-Akten ab
Leipzig (dpa) - Die Akten des Bundesnachrichtendiensts BND zum Fall des mysteriös umgekommenen CDU-Politikers Uwe Barschel bleiben vorerst geschlossen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Der 6. Senat wies die Klage eines Journalisten auf Akteneinsicht ab. Der BND hatte sich geweigert, dem „Bild“-Reporter Einsichtnahme und das Anfertigen von Kopien zu gewähren.
Barschel, Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, war 1987 tot in der Badewanne eines Genfer Hotels gefunden worden. Die genauen Umstände seines Todes sind ungeklärt. Die „Barschel-Affäre“ um Schmutzkampagnen gegen den SPD-Politiker Björn Engholm im Landtagswahlkampf gilt als einer der größten politischen Skandale der Bundesrepublik.
Die Leipziger Bundesrichter erklärten, das Bundesarchivgesetz ermögliche zwar die Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die entsprechende Behörde die Akten noch nicht an das Bundesarchiv abgegeben habe. Aber das treffe erst nach der festgeschriebenen Schutzfrist von 30 Jahren zu. Die sei im Falle Barschel noch nicht abgelaufen.
Der Journalist hatte sich außerdem auf Artikel 5 des Grundgesetzes zur Informations-, Forschungs- und Pressefreiheit berufen. Pressevertreter hätten zwar einen Informationsanspruch. Dieser führe aber nicht zu einem Recht auf Nutzung der Akten, entschieden die obersten Verwaltungsrichter.
Der Anwalt Christoph Partsch sagte nach der Verkündung der Entscheidung, die schriftliche Begründung werde jetzt abgewartet. Höchstwahrscheinlich werde das Bundesverfassungsgericht angerufen. Das Urteil könne so nicht stehenbleiben, weil es die Informations-, Forschungs- und Pressefreiheit in ihrer Existenz gefährde.