Cannabis auf Rezept: Gröhes Gesetz auf dem Weg

Berlin (dpa) - Schmerzpatienten sollen künftig Cannabis auf Rezept in der Apotheke bekommen können. Nach jahrelangen Diskussionen brachte das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf den Weg.

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„Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, sagte der CDU-Politiker in Berlin.

Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte erhalten. Der Anbau soll dafür ermöglicht werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Die Agentur soll das medizinische Cannabis laut Gesetzentwurf an Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln, Großhändler oder Apotheken weiterverkaufen. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.

Bislang haben rund 650 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für Cannabisblüten und -extrakte aus der Apotheke. Die Erstattung, die nun generell möglich werden soll, soll aber an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.

Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung ab. Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sagte: „Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“

Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der Zeitung „Die Welt“ sagte Gröhe, es sei wahrscheinlich, dass das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten könne.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte das Vorhaben. Cannabinoide könnten für ausgewählte Patienten hilfreich sein, allerdings wirkten sie in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd. „Bemerkenswert ist, dass in Einzelfällen speziell ausgewählte Patienten, bei denen die gebräuchlichen Schmerzmittel versagen, von der Anwendung der Cannabinoide sehr stark profitieren“, so der Präsident der Schmerzgesellschaft, Michael Schäfer. Dies betreffe etwa Patienten mit multipler Sklerose, Querschnittslähmung oder Nervenverletzung. Auch Aids- oder Krebspatienten bekommen entsprechende Produkte.

Die Grünen warfen der Regierung vor, das Thema weiter mit Scheuklappen anzugehen. „Die Vorschläge von Gesundheitsminister Gröhe verbessern die Behandlungssituation von Betroffenen nur minimal“, kritisierten die Abgeordneten Katja Dörner und Harald Terpe. Denn cannabishaltige Medikamente solle es nur geben, wenn die Betroffenen andere Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausprobiert haben und sich die Betroffenen für die Forschung zur Verfügung stellen. Der Linken-Drogenpolitiker Frank Tempel sagte, er sehe dieses „Eigenanbauverhinderungsgesetz“ mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) begrüßte den Gesetzentwurf, kündigte aber an, das weitere Gesetzgebungsverfahren genau zu verfolgen. „Die missbräuchliche Verwendung von Cannabis-Arzneimitteln muss weiterhin ausgeschlossen werden.“

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: „Stimmt das Parlament zu, endet für hunderte Betroffene der Spießrutenlauf durch die Bürokratie. Damit wird die illegale private Hanfplantage für Kranke endlich Vergangenheit.“