Corona-Pandemie Bundeskabinett verlängert Regeln zur Kurzarbeit
Der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Pandemie wird in Deutschland verlängert. Trotz sinkender Corona-Zahlen und steigender Impfquote gibt es nach Ansicht des Arbeitsministeriums noch Unsicherheiten.
Für Unternehmen, die in der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wird der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Der Staat erstattet demnach auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig. Ab Oktober werden die Beiträge dann noch zur Hälfte übernommen, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Das galt zunächst nur für Unternehmen, die bis Ende dieses Monats Kurzarbeit anmelden. Auch hier wird die Frist bis Ende September verlängert.
Trotz sinkender Corona-Zahlen und steigender Impfquote gibt es nach Ansicht des Arbeitsministeriums noch Unsicherheiten. Es gehe darum, „Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden“. Vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang über den 30. Juni hinaus, heißt es in der Begründung zur Verordnung.