Darum steigen 2014 die Sozialbeiträge
Die Grenzen werden jährlich angepasst. Die Regierung hat keinen Ermessensspielraum.
Berlin. Zum 1. Januar werden die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen.
Wer mehr verdient, muss mehr Sozialabgaben zahlen — bis sein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Für das über diese Grenze hinausgehende Gehalt werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Die Festlegung dieser Bemessungsgrenzen erfolgt Jahr für Jahr automatisch auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Regierung hat keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum.
Damit die Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligt werden. Bei fixen Bemessungsgrenzen würden immer mehr Besserverdiener mit ihrem Gehalt aus der Beitragspflicht herauswachsen: Ihre Sozialbeiträge würden trotz steigenden Einkommens stagnieren. Anteilig würden die Lasten also vermehrt auf die Schultern der Normalverdiener abgeladen.
Eine genaue Definition gibt es nicht. Ein Maßstab könnte der Durchschnittverdienst Vollzeitbeschäftigter sein. Der lag dem Statistischen Bundesamt zufolge 2012 bei monatlich 3391 Euro brutto.
Aufs Jahr hoch gerechnet sind das knapp 41 000 Euro — ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wer 4000 Euro monatliches Bruttoeinkommen hat, liegt deutlich über dem Durchschnitt.
Ein Beschäftigter mit 6000 Euro brutto muss etwa 548 Euro monatlich in die Rentenversicherung einzahlen. Steigt die Bemessungsgrenze um 150 Euro im Monat und bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent, werden dem Betroffenen für die Rente jeweils etwa 14 Euro im Monat mehr abgezogen.