Im Überblick Änderungen ab 1. September: Mehr Geld für Ärzte und Asylbewerber

Berlin · Im August wurde das deutsche Ausländerrecht verschärft. Mehrere Gesetze traten im Laufe des Monats in Kraft, die etwa die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern erleichtern oder den Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern ermöglichen.

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Zum 1. September treten nun finanzielle Verbesserungen für Asylbewerber in Kraft. Zudem gibt es zusätzliches Geld für Ärzte, die Patienten rasch mit Terminen versorgen. Die Änderungen im Überblick:

ASYL: Weil die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, werden erstmals seit drei Jahren die finanziellen Leitungen für Asylbewerber angehoben - wenn auch nicht für alle. Alleinstehende Erwachsene etwa erhalten statt 135 Euro künftig 150 Euro im Monat. Flüchtlinge in Sammelunterkünften werden nun allerdings so behandelt, als lebten sie in einer Partnerschaft. Für sie gilt damit der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat. Durch diese Neuerung sollen die Kosten für den Steuerzahler in der Summe unverändert bleiben.

GESUNDHEIT I: Um Kassenpatienten schneller zu einem Arzttermin zu verhelfen, gibt es neue finanzielle Anreize für Mediziner. So bekommt ein Hausarzt 10 Euro extra, wenn er bei der Überweisung gleich dafür sorgt, dass man einen dringenden Termin beim Facharzt bekommt. Bestimmte Fachärzte - wie Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte - werden dazu verpflichtet, pro Woche mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine anzubieten. Sie erhalten dafür ebenfalls eine spezielle Vergütung.

GESUNDHEIT II: Die medikamentöse Prophylaxe gegen den Aidserreger HIV wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die neue, vorbeugende Arzneimittel-Therapie kann nach Angaben der DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit verhindern. Experten hoffen darauf, dass „PrEP“ (Prä-Expositions-Prophylaxe) die Zahl der Neuansteckungen deutlich senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2900 Menschen mit dem HI-Virus infiziert.

SICHERHEIT: Wer Schusswaffen in einen anderen EU-Staat transportieren möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Die EU-Verordnung, die Anfang September in Kraft tritt, erfordert in solchen Fällen jedoch einen stärkeren Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern. Bisher musste etwa die Bundesrepublik nur die Genehmigung weitergeben, mit der sie den Transport einer Waffe von Deutschland in ein anderes Land erlaubt. Künftig muss sie zusätzlich die Genehmigung zur Einfuhr einer Waffe nach Deutschland mit den anderen Staaten austauschen. Dadurch soll die Fälschung solcher Dokumente erschwert werden.

(dpa)