Das Ende der Grundschulgutachten — jetzt entscheiden die Eltern
An vielen weiterführenden Schulen herrscht derzeit Chaos bei der Anmeldung. Die Aufnahmekriterien sind höchst unterschiedlich.
Düsseldorf. Für die Viertklässler in NRW wird es ernst. Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen sind in vollem Gang. Zum kommenden Schuljahr haben die Eltern freie Wahl, auf welche Art von weiterführender Schule sie ihre Kinder schicken wollen. Die Grundschulgutachten sind erstmals nicht mehr bindend — so will es eine Änderung des Schulgesetzes durch die rot-grüne Landesregierung vom Dezember vergangenen Jahres.
„Mit dem Halbjahreszeugnis bekommen die Viertklässler von ihrem Lehrer ein Gutachten, worin unter anderem Sozialverhalten, Lernart und Fähigkeiten der Schüler bewertet werden“, erklärt Nina Heil vom NRW-Schulministerium. Zusammen mit den Noten auf dem Zeugnis ergebe sich eine Empfehlung, für welche weiterführende Schulform die Kinder geeignet sind.
In den vergangenen Jahren war diese Empfehlung bindend. Eltern, die mit der Einstufung nicht einverstanden waren, konnten ihre Kinder bei einem dreitägigen Prognoseunterricht erneut einstufen lassen. Jetzt können die Eltern aus freien Stücken versuchen, ein Kind mit einer Realschul-Empfehlung am Gymnasium anzumelden.
Jedes Jahr aufs Neue müssen die Schulen jeder Stadt und Kommune in Absprache mit anderen Schulen und den Eltern der Kinder den Spagat zwischen zahlreichen Kriterien leisten, die über Annahme und Ablehnung entscheiden.
An jeder Schule gibt es ein Mindest- und ein Höchstmaß an Schülern, die sie aufnehmen können bzw. müssen. Gibt es zum Beispiel mehr Anmeldungen als Plätze an einer Schule, kommt ein möglicher Zweitwunsch der Eltern zum Tragen. „In Einzelfällen kann die Schulaufsichtsbehörde als Vermittler eingeschaltet werden“, sagt Heil.
Zu Elternwünschen und vorhandenen Plätzen kommen bei der Auswahl der Schüler weitere Kriterien. Das Schulministerium gibt Richtlinien vor, „an die sich die Schulen jeweils halten sollten“, sagt Nina Heil. So sollte eine Schule für ein möglichst ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen sorgen. Außerdem sollten die jeweiligen Schulen einer Stadt oder Kommune untereinander klären, dass Muttersprachler und Nicht-Muttersprachler ausgewogen verteilt sind.
„Eine Gesamtschule sollte zudem darauf achten, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis bei der Leistungsfähigkeit der Schüler zu haben“, sagt Nina Heil. Ein weiterer Entscheidungsfaktor könne auch die Nähe zur Grundschule des Kindes oder das Einzugsgebiet der Schule sein. „Letztlich gibt es noch das Losverfahren“, sagt Heil. Gesetzlich verboten ist es hingegen in jedem Fall, eine Entscheidung nur auf Grundlage des Notenspiegels zu treffen. Heil: „Das war vorher so und das ist auch jetzt so.“