Debatte um Sterbehilfe: Zweifel an striktem Verbot
Berlin (dpa) - In der Debatte über Sterbehilfe regen sich Zweifel an einem strikten Verbot. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) machte sich dafür stark, Angebote zur Sterbehilfe umfassend zu verbieten.
Die Entscheidung soll demnach im Bundestag ohne Fraktionszwang fallen. In der SPD wurden aber auch Forderungen laut, der Selbstbestimmung des sterbewilligen Menschen genug Raum zu geben.
Gröhe sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Das Thema ist bedrängend, weil es existenzielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen.“ Zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebe es keinen Dissens in dieser Frage. Maas hatte das Thema als klassische Gewissensentscheidung bezeichnet.
Gröhe bekräftigte, er sei für ein gesetzliches Verbot jeder Form der organisierten Selbsttötungshilfe. „Es kommt darauf an, ob wir wollen, dass eine Vereinigung die Tötungshilfe als Serviceangebot unentgeltlich oder entgeltlich anbieten darf.“ Gröhe zeigte sich sicher, dass eine Gruppe von Abgeordneten ein Verbot organisierter Sterbehilfe beantragen werde. „Es gibt möglicherweise auch andere, weniger weitreichende Vorstellungen“, räumte er ein.
Außerhalb der Union gibt es Widerstand: „Ein umfassendes Verbotsgesetz bildet jedenfalls nicht den Willen der Mehrheit der Bürger ab und geht über andere Haltungen hinweg“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis den „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag). Ein ganz generelles Verbot sei keine angemessene Haltung gegenüber den sehr schweren und unterschiedlichen Notlagen, in die Menschen am Ende ihres Lebens kommen könnten.
Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, sagte dem Blatt: „Ein Gesetz zur Sterbehilfe sollte auch der Selbstbestimmung des sterbewilligen Menschen Raum geben.“ Beratung und palliative Hilfe müssten ausgebaut werden. „Aber wenn eine betroffene Person dann dennoch zum Schluss kommt, sterben zu wollen, muss man dem mit Respekt begegnen und mit der Keule des Strafrechts behutsam umgehen.“ Auch FDP-Chef Christian Lindner äußerte sich in der Zeitung kritisch zu einem umfassenden Verbot der Sterbehilfe.
Wie schwierig es mit eindeutigen Regeln bei dem Thema sein kann, zeigte ein Beitrag der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Die DGP rief in einer am Montag veröffentlichten Broschüre dazu auf, dem Todeswunsch unheilbar Kranker mit Respekt und Offenheit zu begegnen. Die Palliativmedizin zielt auf optimale Betreuung und Linderung bei Patienten mit kaum mehr behandelbaren Krankheiten ab.
„Selbst bei exzellenter Palliativmedizin wird es Menschen geben, die aus der Situation ihrer schweren Erkrankung heraus Suizid begehen möchten, diesen unter Umständen aber nicht selbst durchführen können oder wollen“, erläuterte die DGP. Vor allem müssten mit ihnen Möglichkeiten zur Linderung von Leid erörtert werden.
Patienten sollten mit dem Wunsch zu sterben aber nicht alleingelassen werden. Die DGP unterstützt berufsrechtliche Verbote ärztlicher Mitwirkung am Suizid, betont aber zugleich auch die Möglichkeit, von Sanktionen für Ärzte abzusehen.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gab zu bedenken, dass es oft zu spät sei, wenn man Todkranken zu Palliativmedizin rate. „Das Problem liegt Jahre vor dem eigentlichen Tod.“ Die Alten- und Krankenpflege in Deutschland müsse so verbessert werden, dass die Menschen Vertrauen bekämen, dass sie später als Betroffene nicht nur irgendwohin abgeschoben würden.
Gröhe erläuterte, die Selbsttötung sei in Deutschland straffrei, „weil unsere Rechtsordnung vor solchen menschlichen Lebensdramen schweigt“. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung sei straffrei. „Aber es ist etwas anderes, wenn die Beihilfe organisiert angeboten wird und die Selbsttötung damit gleichsam als eine Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen tritt.“