Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa). Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.

Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt.

Aus Sicht des Bundestages ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.