Neuer Gesetzentwurf E-Zigaretten nur noch für Erwachsene

Berlin. Bundesregierung billigt Gesetz zum Verkaufsverbot für Jugendliche Von Stefan Vetter Sie schmecken nach Kirsche, Kräutern oder Cola und gelten landläufig als gesunde Alternative zum Glimmstengel - E-Zigaretten und elektronische Shishas sind vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt.

Die E-Zigarette soll für Jugendliche verboten werden.

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Nun regt sich politischer Widerstand: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der den Verkauf solcher Produkte an Kinder und Jugendliche verbietet. Begründung: E-Zigaretten enthalten Substanzen "mit deutlichen Gesundheitsrisiken".

Der Siegeszug elektronischer Zigaretten begann vor mehr als einem Jahrzehnt in China. Inzwischen sind die Produkte weltweit leicht erhältlich. Über das Internet, aber auch in Tabakwarengeschäften, Tankstellen oder Supermärkten. Und das Geschäft brummt. Branchenangaben zufolge wurde mit E-Zigaretten und -Wasserpfeifen im vergangenen Jahr allein in Deutschland ein Umsatzvolumen von mehr als 200 Millionen Euro erzielt. Zum festen Kundenkreis gehören viele Kinder und Jugendliche. Nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen bereits jede fünfte Person schon mal eine elektronische Shisha probiert und jede siebte E-Zigaretten. Bislang unterliegen diese Erzeugnisse keinerlei Einschränkungen.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum indes warnt schon lange vor einer Verharmlosung der E-Zigaretten und Shishas. Bei der elektronischen Zigarette saugt der Konsument an einem Mundstück oder betätigt eine Taste, wodurch eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird. Viele dieser Liquids enthalten Nikotin. Daher bestehe "das konkrete Risiko, dass sich eine physische Abhängigkeit mit den für das Rauchen klassischer Zigaretten typischen Folgeerkrankungen wie Herz- und Kreislauferkrankungen entwickelt", heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Auch bei nikotinfreien E-Zigaretten und Shishas können die eingeatmeten Stoffe nach Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums zu Krebserkerkrankungen führen. Partikel im Qualm ziehen laut den Wissenschaftlern möglicherweise auch chronische Schädigungen nach sich, die die Lungenentwicklung bei Kindern beeinträchtigen. Und schließlich, so die Befürchtung, könnten E-Zigaretten obendrein dazu verleiten, auf herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Dementsprechend begründete Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Mittwoch auch ihren Gesetzesvorstoß: "Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift".

Konkret sehen die Bestimmungen eine Änderung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor. Demnach werden E-Zigaretten und E-Shishas künftig genauso wie Tabakprodukte behandelt. Das heißt, Abgabe, Verkauf und Weitergabe an Personen unter 18 Jahre sind nicht gestattet. Das gilt auch für den Online-Handel. Dazu werden technische Prüfsysteme vorgeschrieben, bei denen der Kunde zusätzliche Daten wie Geburtsdatum und Personalausweisnummer eingeben muss. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits zum Beispiel beim Internet-Verkauf von DVDs. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden etwa sechs Prozent des elektronischen Rauchwerks über den Online-Handel vertrieben.

Der Zeitpunkt des Inkraftretens steht allerdings noch nicht genau fest. "Ich möchte, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich kommt", sagte Schwesig. Deshalb drängt die SPD-Politikerin auch auf verkürzte Beratungsfristen im Parlament. Wenn alles glatt geht, könnte die Neuregelung im Frühjahr kommenden Jahres wirksam werden.