Edathy-Gate

Ein frei gewählter Bundestagsabgeordneter wird der Kinderpornografie verdächtigt. Ein besonders heikler Fall. Also: höchste Sorgfalt. Als erstes müsste man Wohnung und Computer schnellstmöglich durchsuchen.

Antrag auf Aufhebung der Immunität und los. Doch die Staatsanwaltschaft wird erst ein halbes Jahr später aktiv. Warum? Allerhöchste Geheimhaltung wäre geboten.

Doch der Innenminister informiert geschwätzig vier Monate vorher die Parteifreunde des Verdächtigen. Haben Sie es ihm verraten? Vier Monate lang kann die Information Kreise ziehen. Und welche Folgen hat diese Amtspflichtverletzung für den Innenminister? Schließlich: Als die Durchsuchung stattfindet, ist die Presse dabei. Was, wenn alles nicht stimmt? Wer übernimmt dann die Verantwortung? Wann wird endlich mit Edathy gesprochen? Der Verdacht kann stimmen, muss aber nicht.

Was sicher stimmt, ist, dass die Ermittlungen so chaotisch betrieben worden sind, dass das inzwischen die eigentliche Affäre ist. Es ist das Edathy-Gate der Sicherheitsbehörden bis hoch zum Minister.