Politik Minister-Entlassungen sind selten — aber manchmal geht es nicht anders

Berlin. Der Auftritt der Kanzlerin war spektakulär — weil während ihrer Amtszeit so noch nie vorgekommen. Rund 90 Sekunden dauerte im Mai 2012 das Statement von Angela Merkel. Dann war ihr Parteifreund Norbert Röttgen kein Kabinettsmitglied mehr und mit Peter Altmaier der Nachfolger im Amt des Umweltministers benannt.

Ob Innenminister Horst Seehofer (r, CSU) das gleiche Schicksal wie seinerzeit Röttgen ereilt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Foto: Tobias Hase

Merkel kann, wenn sie will, einen Ressortchef feuern. Ob Innenminister Horst Seehofer (CSU) das gleiche Schicksal wie Röttgen ereilt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Minister zu ernennen und zu entlassen, ist klar geregelt im Grundgesetz sowie im Bundesministergesetz. Dabei wird formaljuristisch kein Unterschied zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Entlassung gemacht. Bei einem Rücktritt müssen Minister um ihre Entlassung bitten. In Artikel 64 des Grundgesetzes heißt es: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“ Dazu auch Paragraf 9 des Bundesministergesetzes: „Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen.“

Röttgen war erst seit Oktober 2009 Minister, als er rausflog - gut zweieinhalb Jahre. Er hatte sich aber dem Willen der Kanzlerin verweigert, nach der CDU-Spitzenkandidatur bei den NRW-Landtagswahlen nach Nordrhein-Westfalen zu wechseln. Röttgen, seinerzeit auch als potentieller Nachfolger Merkels gehandelt, vermasselte die Wahl, Merkel warf ihn raus. Politisch durchschritt er anschließend eine Durststrecke, inzwischen ist er aber schon länger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages. Seine Karriere geht also weiter.

Röttgen ist CDU-Mitglied, wie Merkel auch. In der politischen Praxis ist es noch nie vorgekommen, dass ein Kanzler einen Ressortchef einer anderen Partei, des Koalitionspartners, aus der Regierung wirft. Aus gutem Grund: Es gilt der Grundsatz, dass jede Partei ihre Minister selbst bestimmt. Wird er entlassen stellt sich sofort die Koalitionsfrage. Im Falle Seehofer wäre das der Fall. Sollte er sich im Flüchtlingsstreit demonstrativ über Merkels Richtlinienkompetenz hinwegsetzen, müsste sie handeln. Um ihre Autorität nicht gänzlich zu verlieren. Dann zählt das Parteibuch nicht mehr. Das würde sich die CSU aber vermutlich nicht gefallen lassen, ihre beiden anderen Minister abziehen und damit Merkels Koalition zu Fall bringen. Die Entlassung wäre dann ein Eigentor.

In der Geschichte der Republik haben Minister-Entlassungen Seltenheitswert, Rücktritte wegen persönlicher oder politischer Verfehlungen freilich nicht. Erinnert sei nur an den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg von der CSU, der 2011 wegen einer abgeschriebenen Doktorarbeit stürzte. Oft ist es so, dass Minister hinter den Kulissen massiv gedrängt werden, ihr Amt aufzugeben. Das minimiert den Schaden und hinterlässt ein anderes Bild als der klassische Rauswurf. Bei Guttenberg war das der Fall. Auch die frühere Bundesbildungsministerin Annette Schavan, eine enge Freundin der Kanzlerin, zog 2013 nach Plagiatsvorwürfen die Reißleine und verzichtete auf ihr Amt, bevor sie wahrscheinlich hätte gehen müssen. Keine andere Wahl hatte 2014 Hans-Peter Friedrich, als seinen Job als Landwirtschaftsminister aufzugeben. Dem Bayern wurde damals vorgeworfen, in der Edathy-Affäre die Arbeit der Ermittler behindert zu haben. Friedrich galt seinerzeit als Bauernopfer, um die öffentlichen Wogen und die in der großen Koalition zu glätten.

Einen Rauswurf der Extraklasse erlebte hingegen 2002 der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping. SPD-Kanzler Gerhard Schröder entließ seinen Parteifreund, nachdem er sich standhaft geweigert hatte, wegen zweifelhafter Geschäfte mit einem PR-Manager und anderer Fehltritte wie Pool-Fotos auf Mallorca sein Amt niederzulegen. Schröder machte kurzen Prozess — er brauchte damals sogar nur 50 Sekunden, um Scharping zu schassen.