Ehe für alle Ehe für alle ist beschlossen - Was sich jetzt ändert

Berlin. Jahrelang wurde diskutiert - nun ging alles ganz schnell: Am Freitag beschloss der Bundestag die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare.

Der Bundestag billigte am Freitag die Einführung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare.

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Grundlage ist ein Gesetzesantrag aus dem Bundesrat. Bundeskanzlerin Merkel stimmte gegen das Gesetz.

Teilnehmer beim Christopher Street Day in Berlin. Unter dem Motto "Wir sind alle anders. Wir sind alle gleich" wurde schon 2015 für die gleichgeschlechtliche Ehe geworben.

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Was ändert sich?

Bislang heißt es in Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches: "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." Künftig soll der Satz lauten: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."

Was bedeutet die Ehe für alle?

Auch Homosexuelle können damit künftig "verheiratet" sein, bislang konnten sie sich nur "verpartnern". Praktische Auswirkungen hat die geplante Änderung insbesondere bei der Adoption von Kindern: Auch zwei verheiratete Frauen oder zwei verheiratete Männer können künftig gemeinsam Kinder adoptieren, was bislang nicht möglich war.

Was passiert mit den Lebenspartnerschaften?

Mit dem Gesetz werden nicht alle bereits geschlossenen Lebenspartnerschaften Homosexueller in eine Ehe umgewandelt. Vielmehr müssen die verpartnerten Paare, die eine Ehe wollen, persönlich und gemeinsam erneut vor einen Standesbeamten treten. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können aber auch weitergeführt werden. Neue Lebenspartnerschaften können aber nicht mehr geschlossen werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.

Reicht wirklich ein einfaches Gesetz, um die Ehe für alle in Kraft zu setzen?

Über diese Frage wird diskutiert. Kritiker des Verfahrens finden, dass für so eine tiefgreifende gesellschaftliche Änderung auch das Grundgesetz geändert werden muss. Womöglich landet diese Frage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wann soll die erste Homoehe geschlossen werden können? Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Allerdings muss die Länderkammer ausdrücklich auf das Anrufen des Vermittlungsausschusses verzichten, was aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unproblematisch sein dürfte. Theoretisch könnte dies in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause am 7. Juli geschehen - wenn der Bundestag um eine entsprechende Fristverkürzung bittet. Anschließend kann das Homoehe-Gesetz dann nach der Prüfung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verkündet werden. Danach sollen die Standesämter drei Monate Zeit zur Vorbereitung bekommen - dann tritt es in Kraft.