Eine Pflegekammer für die Interessen der Pflegefachkräfte?

In repräsentativer Erhebung werden die Betroffenen in der Pflege in NRW befragt. Die Politik will ihrem Votum folgen. Ein Pro und Kontra.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist ein Befürworter der Pflegekammer.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat ein Ziel, das bereits im schwarz-gelben Koalitionsvertrag steht. Er will, dass Vertreter der Pflegeberufe mit am Tisch sitzen, wenn politisch über Probleme im Pflegebereich entschieden wird. Die größte Berufsgruppe im Gesundheitssystem solle eine eigene Interessenvertretung bekommen. „Wenn sie dies will“, fügt Laumann hinzu.

Ob sie dies will und wie diese Interessenvertretung aussehen soll, darüber befindet zwar letztlich der Landtag. Doch wie dieser entscheidet, das soll eine repräsentative Befragung der Pflegenden selbst vorgeben. Das Ergebnis soll dann auch „politisch bindend“ sein — jedenfalls für die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag.

Eine von Laumann beauftragte Agentur wird im Oktober unter den knapp 200 000 Pflegefachkräften in NRW eine repräsentative Stichprobe von 1500 Personen aus Altenpflege, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege befragen, ob sie, und wenn ja, welche Form von Interessenvertretung sie möchten. Zeitgleich läuft eine Informationskampagne, die die zur Diskussion gestellten Modelle erklärt: Pflegekammer oder Pflegering. In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es bereits Pflegekammern, Bayern hat sich für den Pflegering entschieden.

Gemeinsam haben beide Modelle, dass diese Einrichtungen Qualitätskriterien für Ausbildung und berufliche Praxis formulieren sollen. Und dass sie Weiterbildungen durchführen und ihre Mitglieder zu juristischen, fachlichen und berufspolitischen Fragen informieren. Sie sollen und werden aber nicht Berufsverbände ersetzen und daher auch keine Tarifverhandlungen führen. In einer Pflegekammer wären alle Pflegefachkräfte in NRW Pflichtmitglieder. Sie müssten Pflichtbeiträge bezahlen. In Rheinland-Pfalz etwa liegen diese gestaffelt zwischen 2,50 bis 10 Euro monatlich. Der Pflegekammer würden staatliche Aufgaben übertragen — in einer Berufsordnung würde sie eigenverantwortlich Qualitätsstandards der Pflege festsetzen.

Beim Pflegering wären Mitgliedschaft und damit die Beiträge freiwillig, das Land müsste die Kosten bezuschussen. Damit unterläge der Pflegering anders als die Pflegekammer staatlicher Finanzkontrolle. Auch die Berufsordnung bliebe Sache des Landes und müsste vom Pflegering in die Praxis umgesetzt werden.

Die Befragung kann freilich auch zu einem dritten Ergebnis führen: dass beide Modelle abgelehnt werden. So argumentiert etwa das Bündnis „Pflegekammer stoppen“: Der Staat gebe seine hoheitlichen Aufgaben zur Kontrolle und Genehmigung von wichtigen Fragen in die Hände der jeweiligen Berufsinhaber. Gleichzeitig verlange der Staat, dass die Berufsgruppe diese auf sie übertragene Verwaltung auch selbst finanziert. So entledige sich der Staat seiner hoheitlichen Aufgaben und den damit verbundenen Kosten und lege diese in Form von Zwangsbeiträgen auf die Pflegekräfte um. Das Bündnis spricht von einer „lebenslangen Berufssteuer“.

Auch die Gewerkschaft Verdi schießt quer. In der Pflege komme es angesichts des Personalmangels auf bessere Arbeitsbedingungen an. Um diese zu erreichen, sei die angemessene Finanzierung des erforderlichen Personals notwendig. Diese Rahmenbedingungen zu schaffen, liege in der Verantwortung des Gesetzgebers. Eine Pflegekammer könne nichts an den bestehenden Arbeits- und Einkommensbedingungen verändern — aber sie würde die Beschäftigten Geld kosten. Das Ziel einer besseren Bezahlung liege ohnehin in den Händen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber.