Streit um Wirkstoff Sofosbuvir EPA schränkt Patent auf teures Hepatitis-C-Medikament ein

München (dpa) - Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein Patent auf ein sehr wirksames, aber teures Medikament gegen die Leberentzündung Hepatitis C eingeschränkt.

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Die Einspruchsabteilung folgte damit teilweise den Anträgen der Organisation Ärzte der Welt. Sie hatte Einspruch gegen das Patent EP2203462 einer US-Firma auf den Wirkstoff Sofosbuvir eingelegt, um die Herstellung von kostengünstigeren Generika zu ermöglichen.

Das Einspruchabteilung gewährte den Anspruch auf die Bestandteile des Wirkstoffs Sofosbuvir, nicht aber auf die ursprünglich patentierte Fassung. „Sofosbuvir ist technisch gesehen damit eventuell nicht mehr von einem Patent geschützt“, folgerte Ärzte der Welt nach der Verhandlung.

Die Herstellerfirma sieht den Patentstreit zu ihren Gunsten entschieden. Das EPA habe das Patent als rechtsgültig befunden, teilte eine Sprecherin von Gilead Sciences mit. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Patent nicht widerrufen wurde. Wir glauben, dass dies eine Anerkennung der außergewöhnlichen Innovation ist, die zu der Entwicklung von Sofosbuvir beigetragen hat.“

Der Direktor von Ärzte der Welt Deutschland, François de Keersmaeker sagte, die EPA-Entscheidung reiche nicht, das Medikament sofort billiger zu machen, stärke aber die Position der Regierungen in Europa. Ein Rechtsinstrument, das diese trotz Patentschutzes anwenden könnten, sei eine Zwangslizenz. Es gehe dabei nicht nur um dieses Mittel, sondern um eine zunehmende Zahl teurer Medikamente weltweit.

In Deutschland leiden rund 270 000 Menschen an Hepatitis C. Laut Ärzte der Welt kostet eine zwölfwöchige Behandlung hierzulande 42 000 Euro; eine einzige Pille kostet rund 600 Euro. In vielen Ländern Europas hätten die hohen Kosten dazu geführt, dass Patienten nicht mit dem Mittel behandelt wurden, kritisierte de Keersmaeker.

Dem Einspruch hatten sich neun Pharmafirmen aus verschiedenen Ländern angeschlossen, darunter Hersteller von Generika. Unklar war, ob eine der Einspruchsparteien in die nächste Instanz gehen wird. Dann müsste eine Technische Beschwerdekammer entscheiden. Welche Entscheidung am Ende steht - sie hat keine direkte Auswirkung für die Produktion. Die Zulassung als Medikament hat nichts mit einem Patentschutz zu tun.

Der Pharmabereich zählt laut EPA-Pressesprecher Rainer Osterwalder zu den großen Anmeldegebieten. Nur in jedem dritten Fall werde ein Patent aber tatsächlich erteilt. Die Erteilungsquote sei relativ gering, im Schnitt aller Technologien liege sie bei 48 Prozent.