Naturschutzverbände jubeln EU-Staaten verbieten drei Insektengifte auf Äckern
Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten haben einem Freilandverbot für drei bienenschädliche Insektenmittel zugestimmt. In dem zuständigen EU-Ausschuss in Brüssel sprachen sich nach Angaben von Diplomaten 16 Länder für diesen Vorschlag der EU-Kommission aus.
Die Neonikotinoide dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten.
Mit 16 Ja-Stimmen wurde die erforderliche qualifizierte Mehrheit nur knapp erreicht. Zu den Befürwortern des Verbots zählen unter anderem Deutschland, Luxemburg und Frankreich. Tschechien, Dänemark, Ungarn und Rumänien stimmten dagegen, wie es aus Diplomatenkreisen hieß. Acht Staaten enthielten sich. Für eine qualifizierte Mehrheit müssen 16 Mitgliedsstaaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Das ursprüngliche Votum war für Ende 2017 angesetzt, die Staaten wollten aber auf eine neue Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) warten. Die aktuelle Entscheidung soll nach Angaben der EU-Kommission bis Ende des Jahres in Kraft treten.
Neonikotinoide sind für Insekten deutlich giftiger als für Säugetiere oder Vögel. Experten zufolge können die Wirkstoffe sie bereits bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen. Die tödliche Dosis liege für viele der Wirkstoffe bei etwa vier Milliardstel Gramm pro Biene.
„Heute ist ein guter Tag für den Schutz der Bienen in Deutschland und in Europa“, sagte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und begrüßte das Freilandverbot für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Bereits vor dem Votum hatte sie gesagt, was der Biene schade, müsse weg vom Markt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, das Artensterben aufzuhalten, „ist eine der zentralen politischen Aufgaben unserer Zeit“. Die Entscheidung in Brüssel sei aber nur einer der Bausteine, um das Insektensterben aufzuhalten. „Ich werde darum in Kürze Eckpunkte für ein Aktionsprogramm zum Insektenschutz vorlegen.“ Grüne, Linke und AfD unterstützten das zuvor angekündigte Abstimmungsverhalten.
Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling kritisierte, dass der Einsatz von Neonikotinoiden im Gewächshaus weiter möglich sei. Er warnte zudem vor neuen gefährlichen Insektiziden der Industrie. „Was wir brauchen, ist ein Umdenken, um grundsätzlich einen Landbau zu etablieren, der ohne risikoreiche Chemie besteht.“
Umweltorganisationen zeigten sich zwar erfreut, das Ergebnis ging ihnen aber nicht weit genug: BUND-Vorsitzender Hubert Weiger forderte die Aufhebung der Ausnahmen für Gewächshäuser, da Neonikotinoide über das Wasser nach außen gelangen könnten. Greenpeace-Agrarexperte Martin Hofstetter sagte: „Um Bienen und andere wertvolle Insekten dauerhaft zu schützen, müssen wir den Einsatz giftiger Pflanzen- und Insektengifte schnell und drastisch senken.“ Agrarministerin Klöckner solle etwa eine nationale Pestizidsteuer einführen und strengere Regeln beim Düngen.
Kritik am Verbot kam vom Pharmariesen Bayer, der auch Neonikotinoide herstellt. „Die Entscheidung wird die Möglichkeiten europäischer Landwirte, gegen verheerende Schädlinge vorzugehen, weiter einschränken“, teilte das Leverkusener Unternehmen mit. Die EU-Entscheidung sei „ein schlechter Deal für die europäische Landwirtschaft“.
Das kürzlich vom chinesischen Staatskonzern ChemChina gekaufte Basler Agrarunternehmen Syngenta zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Es stellt Thiamethoxam her. Die minimale Gefahr für Bienen durch die Insektengifte stehe in keinem Verhältnis zu der Notwendigkeit, genügend bezahlbare Nahrungsmittel herzustellen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) nannte es eine „echte Herausforderung“, Alternativen zu entwickeln. „Um Qualität und Erträge abzusichern brauchen wir Pflanzenschutzmittel“, sagte DBV-Präsident, Joachim Rukwied. Der Branchenverband für Pflanzenschutz (ECPA) warnte die Entscheidungsträger vor den Auswirkungen, wenn man Landwirten wichtige Werkzeuge wegnehme.
Die Efsa hatte die drei Neonikotinoide mehrfach in den Fokus genommen. Anfang April bestätigte sie in einem neuen Bericht die von ihnen ausgehenden Gefahren für Bienen und Hummeln: „Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonikotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar.“
Neben den drei verbotenen Wirkstoffen gibt es weitere Neonikotinoide, die bislang ohne Einschränkung eingesetzt werden können. Dazu zählen Thiacloprid und Acetamiprid - letzteres wird von der Efsa als „geringes Risiko für Bienen“ eingeordnet. Ein Verbot oder weitere Einschränkungen von ihnen seien daher „weder wissenschaftlich noch rechtlich angebracht“.