EU-Kommission Europas Internetnutzer bekommen mehr Rechte

Brüssel (dpa) - Europas Internetnutzer können von 2018 an auf einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten vertrauen. Nach fast vier Jahren Debatten hat die EU eine Datenschutzreform beschlossen, die die Regeln von 1995 ersetzen soll und Google, Facebook & Co engere Grenzen setzt.

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Nutzer erhalten unter anderem das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“) und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen („Portabilität“). Internet-Konzerne müssen die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich einholen und ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen. Die Anbieter müssen den Nutzer auch so schnell wie möglich über Datenlecks informieren.

„EU-Bürger sind künftig Herr über ihre persönlichen Daten“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel zu dem Kompromiss, den EU-Parlament, EU-Kommission und Staaten ausgehandelt haben.

Hat ein Verbraucher ein Problem mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, kann er sich in seiner Sprache an die heimische Beschwerdestelle wenden. Bislang war dies nicht möglich; so musste der Österreicher Max Schrems in Irland gegen Facebook klagen.

An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch US-Firmen halten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) lobte, dass es künftig keine Datenschutz-Oasen mehr geben werde. „Es gilt das Recht des Landes, in dem eine digitale Leistung angeboten wird“, sagte Maas im ARD-„Morgenmagazin“. „Selbst wenn man seine Server auf die Fiji-Inseln stellt, nützt das niemandem mehr etwas.“

Neu ist, dass Kinder und Jugendliche in einigen europäischen Ländern Online-Dienste wie Facebook oder WhatsApp künftig bis zu einem Alter von 16 Jahren nur mit Zustimmung ihrer Eltern nutzen dürfen können. Es ist grundsätzlich ein Alter von 16 Jahren für die Einwilligung zur Datenverarbeitung vorgesehen, außer wenn nationales Recht die Marke tiefer setze. In jeden Fall müssen die Kinder 13 Jahre alt sein.

Die Altersfrage war heftig umstritten, in der Praxis haben auch viele jüngere Kinder schon Profile bei Online-Diensten. Kritiker warnen, dass Kindern und Jugendlichen die legale Nutzung der Plattformen erschwert werde, wenn bis zum Alter von 16 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich sei.

Wenn Firmen gegen die Regeln verstoßen, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Bei Unternehmen wie Google wäre dies ein Milliardenbetrag - der Umsatz des Internetkonzerns lag im vergangenen Jahr bei 66 Milliarden Dollar. Das Europaparlament hatte noch höhere Strafen bis zu fünf Prozent des Umsatzes gefordert.

Der EU-Parlamentarier Axel Voss (CDU) warnte: „Wir müssen aufpassen, dass dies am Ende nicht ein Hemmschuh für die europäische Industrie und Forschung wird.“ Die EU-Kommission beziffert dagegen das Einsparpotenzial für Firmen auf 2,3 Milliarden Euro, weil in allen EU-Ländern nun gleiche Regeln gelten würden.

Verbraucher- und Datenschützer begrüßten die Vereinbarung. „Dies
stärkt die Rechte der Verbraucher und den fairen Wettbewerb“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Klaus Müller. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lobte in der „WirtschaftsWoche“: „Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile.“ Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht, der den Kompromiss ausgehandelt hat, nannte das neue Gesetz „einen Riesenschritt für starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter“.

Kritik kam dagegen von der Branche. Der Digitalverband Bitkom bemängelte, viele Regelungen würden für Firmen und Internetnutzer „zu mehr Rechtsunsicherheit und mehr bürokratischem Aufwand“ führen. Die Linken-Europaabgeordnete Cornelia Ernst nannte die vorgeschriebene Einwilligung zur Datenverarbeitung noch zu schwach.

Die neue Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten. Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern künftig gleich hohe Standards gelten - bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995 und sind veraltet. Der Kompromiss muss noch formal vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament angenommen werden.