Experte: Familienentlastung könnte bis zu 300 Euro bringen

Berlin (dpa) - Familien können im Zuge der anstehenden steuerlichen Entlastungen in diesem Jahr auf einen Extrabonus von einigen hundert Euro hoffen. Für eine Familie mit zwei Kindern könnte sich 2015 eine Entlastung von maximal 300 Euro im Jahr ergeben, wie der Steuerrechtsexperte Frank Hechtner ermittelte.

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Voraussetzung ist, dass die schwarz-rote Koalition den steuerlichen Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag so anhebt wie im Existenzminimumbericht vorgegeben und das Kindergeld in diesem Jahr um zehn Euro steigt, wie in Teilen der Koalition gefordert wird. Über den Umfang der geplanten Entlastungen soll bis Ende März entschieden werden.

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts müsste der steuerliche Grundfreibetrag in diesem Jahr um 118 Euro auf 8 472 Euro angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Steuerpflichtige ohne Kinder profitieren einzig von dem höheren Grundfreibetrag - laut Hechtner mit maximal 49 Euro im Jahr.

Zugleich muss der Kinderfreibetrag steigen. Dieser ist eigentlich schon seit 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte auf 4440 Euro steigen müssen. Nach dem Existenzminimumbericht müsste er 2015 auf 4512 Euro angehoben werden. Das wären die überfälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine Anhebung auf 4608 Euro geboten.

Eine Erhöhung des Kindergeldes ist rechtlich nicht zwingend, folgt aber in der Regel. Nach Berechnungen Hechtners müsste das Kindergeld 2016 um insgesamt 7 Euro pro Monat und Kind steigen und in diesem Jahr um 4 Euro pro Monat und Kind. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Gesetzgeber die mögliche Erhöhung für 2016 bereits in diesem Jahr vorwegnimmt. Auch könnte ein Ausgleich dafür geschaffen werden, weil die Kindergeld-Erhöhung quasi „verzögert“ wird.

„Nach diesen Überlegungen erscheint eine Erhöhung des Kindergeldes in diesem Jahr um 10 Euro pro Monat und Kind nicht unrealistisch“, sagte Hechtner. Dies wäre mehr also nötig. Eine stärkere Anhebung des Kindergeldes im Verhältnis zum Kinderfreibetrag würde dazu führen, dass untere bis mittlere Einkommen stärker entlastet würden.

Bei rückwirkender Erhöhung des 2014 fälligen Kinderfreibetrages um 72 Euro hätte eine Familie mit zwei Kindern bis zu 68 Euro mehr in der Tasche. Dieser Maximalbetrag ergibt sich für absolute Top-Verdiener mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Verdienen beide Eltern je 5000 Euro im Monat, ergibt sich eine Entlastung von jährlich 59 Euro, bei je 2500 Euro wären es nur 2 Euro. Bei jeweils 2000 Euro Monatseinkommen würde sich keine Entlastung ergeben.

In diesem Jahr hätte eine Familie mit zwei Kindern dann nochmals bis zu 302 Euro mehr zur Verfügung. Diese maximale Entlastung ergibt sich laut Hechtner, wenn für zwei Kinder nur Kindergeld bezogen wird und ein Elternteil monatlich 1 500 und der andere 3 000 Euro verdient. Verdienen beide je 2500 Euro im Monat, ergäbe sich eine jährliche Entlastung von 289 Euro. Bei Monatseinkommen von je 1000 Euro beträgt das Plus 276 Euro, bei je 5000 Euro 105 Euro.