Führerschein Fahrschullehrer zu Gebührenerhöhung: "Auf keinen Fall ist das Wucher"

Wer den Führerschein macht, muss künftig mehr für die Prüfung bezahlen - das sieht eine Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium vor. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände erläutert, was das für die Fahrschüler bedeutet.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände verteidigt die Erhöhung der Führerscheingebühren.

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Berlin. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, erläutert im Gespräch mit unserer Redaktion, welche Kosten über die amtliche Gebühr hinaus auf Fahrschüler zukommen.

F: Herr von Bressensdorf, demnächst gibt es höhere Gebühren für Fahrprüfungen - so kostet eine theoretische Prüfung dann zehn Euro statt 9,30 Euro, plus erhöhte Computergebühr und die Mehrwertsteuer. Warum zahlen Fahrschüler darüber hinaus deutlich mehr?
A:
Das ist relativ einfach zu erklären. Es gibt zwei Kostenfaktoren. Einmal die Gebühr für die Tätigkeit des Sachverständigen in der theoretischen oder praktischen Prüfung, die an den TÜV oder an die Dekra entrichtet wird. Sozusagen eine amtliche Gebühr, die die technischen Prüfstellen erheben dürfen. Diese Gebühr wird nun per Verordnung neu festgelegt. Sie soll nach acht Jahren auf Antrag der technischen Prüfstellen jetzt erhöht werden.

F: Und was kommt noch oben drauf?

A:
Der Paragraph 19 des Fahrlehrergesetzes schreibt vor, dass die Fahrlehrer für die Prüfung und die damit verbundenen Tätigkeiten die Kosten in Rechnung stellen müssen. Das kann jede Fahrschule in eigener Verantwortung frei kalkulieren. Diese Kosten kommen noch dazu und stehen den Fahrschulen zu, deswegen sind beispielsweise die theoretischen Prüfungen deutlich teurer als die zehn Euro, die in der Verordnung angegeben werden.

F: Können Prüfungen deshalb auch von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich teuer sein?

A: Ja, weil zwei getrennte Dienstleistungen berechnet werden. Vom TÜV und von der Fahrschule. So fallen zum Beispiel in Berlin oder München unter Umständen andere Entgelte an als in der Fläche, wo die Fahrlehrer die Prüflinge häufig abholen und mit ihnen zur theoretischen Prüfung fahren, weil es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Und bei der praktischen Prüfung fallen beispielsweise Kosten für die Wartezeit des Fahrlehrers an und für die Bereitstellung des Autos. Diese Entgelte müssen im Aushang der Fahrschule übrigens veröffentlicht werden. Auf keinen Fall sind die Prüfgebühren und Entgelte Wucher.

F: Sind sie denn kostendeckend?

A:
Ich glaube schon, dass die Fahrschulen ihre Entgelte für die Prüfung kostendeckend kalkulieren.